Wie überlastet muss ein Online-Händler sein, damit er seine Kunden um Stornierung ihrer Bestellungen bittet und dafür sogar noch eine Belohnung bezahlt? An der Kapazitätsgrenze heißt es bei Hellofresh. Damit das bei seinen Händlern nicht geschieht, investiert Amazon über zehn Milliarden US-Dollar im Corona-Jahr in seine Infrastruktur und bringt so seine kleinen und mittelständigen Händler gut durch die Krise. Allein 400.000 Mitarbeiter wurden dafür im Jahr 2020 eingestellt.
///// HANDEL NATIONAL
Langsamere Digitalisierung dank Corona
In Deutschland hat die Coronakrise zu einer Verlangsamung der Digitalisierung bei den deutschen Unternehmen geführt. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie von Couchbase. 76% der Unternehmen mussten ihre Strategien neu aufbauen, teilweise war ein Neustart erforderlich. Fortschritte gab es bei den Innovationen. Hier ist der Anteil von sieben auf 21% angestiegen. Allerdings liegt der Anteil von Projekten, die gescheitert sind, sich verzögerten oder reduzierten bei rund 80 Prozent. In der Summe beläuft sich das auf einen Verlust in Höhe von rund 4,5 Millionen US-Dollar. Einen Investitionsstopp hat dies aber nicht zur Folge, weltweit stiegen die Ausgaben für die digitale Transformation von im vergangenen Jahr im Durchschnitt von 27 auf 28 Millionen US-Dollar pro Unternehmen.
Hellofresh bittet Kunden ihre Bestellungen zu stornieren
Von Überlastung bei Online-Händlern wird immer wieder gemutmaßt, nun zeigt ein Anbieter, wie man damit umgeht. Der Kochboxenhersteller Hellofresh bittet seit Montag per Brief seine Kunden, ihre Bestellungen gegen Belohnung von zehn Euro zu stornieren. Die Bitte richtet sich an Abonnenten, die einmal pro Woche beliefert werden. Hellofresh stößt pandemiebedingt an seine Wachstumsgrenzen und befürchtet, die Lieferqualität nicht weiter halten zu können, schreibt das Handelsblatt. Das Unternehmen könnte in diesem Jahr erstmalig Gewinne machen. Anleger befürchten aber, dass der Boom nach der Pandemie einbricht.
Bestellvorgang: Zwingende Auswahl der Anrede verletzt das Persönlichkeitsrecht
Das Landgericht in Frankfurt (AZ: 2-13 O 131/20) sieht in der zwingenden Auswahl der Anrede im Online-Bestellvorgang oder der Registrierung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn dort lediglich ‚‚Frau" oder ‚‚Mann" ausgewählt werden können. Eine geschlechtsneutrale Anrede muss somit in der Auswahl zur Verfügung stehen. Die Richter gaben der Unterlassungsklage statt.
Kaufland übernimmt Real-Märkte
Das Bundeskartellamt hat einer weiteren Verschiebung im Lebensmittelhandel zugestimmt. 92 Geschäfte der Real-Kette Netto wechseln im Laufe des ersten Quartals 2021 unter das Dach von Kaufland.
/////
HANDEL INTERNATIONALAmazons Bilanz der anderen Art: Milliarden Investitionen, damit Händler durch die Krise kommenDie EU-Geoblocking-Verordnung gilt unverändert weiter
Google und Facebook gemeinsam gegen die Kartellklage
Nach einem Bericht des Wall Street Journal planen Google und Facebook ein gemeinsames Vorgehen bei einer möglichen Klage gegen ihre Zusammenarbeit im Online-Marketing. Der Vorwurf von zehn Bundesstaaten bezieht sich auf eine Absprache der beiden Unternehmen von 2018. Darin sollen sich darauf geeinigt haben, dass Facebook keine eigenen Werbetools in Konkurrenz zu den Modulen von Google einsetzen werde, im Gegenzug dafür dann aber eine bevorzugte Nutzungsmöglichkeit erhalte. Von Google heißt es, dass es sich nicht um eine exklusive Zusammenarbeit mit Facebook handele und Facebook keine Daten erhalte, die nicht auch anderen Kunden zugänglich seien.
///// TRENDS & TECH
Location Intelligence: Wie Händler den Überblick über den Lieferprozess behaltenReibungslose Abläufe bei den Lieferketten sind im Onlineshopping-Jahr 2020 wichtiger denn je, damit alle Päckchen rechtzeitig unter dem Weihnachtsbaum liegen. Geodatenbasierte Systeme ermöglichen es, Sendungen und Lieferrouten in Echtzeit zu überwachen, auf Probleme schnell zu reagieren und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Wie das funktioniert, erklärt Gastautor Jürgen Schomakers.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist Beschwerden zahlreicher Kunden über Online-Shops nachgegangen. Untersucht wurden die Webseiten von knapp 460 virtuellen Geschäften. In der Folge waren innerhalb weniger Wochen rund zwei Drittel von ihnen nicht mehr abrufbar oder existieren nicht mehr. Im Mittelpunkt der Recherchen standen Werbung und Gestaltung der Webseiten, auffällige Preisrabatte, angegebene Lieferzeitpunkte oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Oft seien unseriöse Webshops kaum von seriösen zu unterscheiden.
Das Jahr des Livestream-Shoppings
In China hat das Livestream-Shopping im vergangenen Jahr einen unerwarteten Sprung nach vorn beim Blick auf die Aufmerksamkeit und Popularität der Verbraucher erlebt. Die Zahl der Livestream-Sessions wuchs im ersten Quartal auf vier Millionen, gefördert von Marken wie TaoBao Live, Kuaishou and Pinduoduo. So war die Messe Shanghai Fashion im März komplett im Livestream bei Taobao zu sehen. Bei den chinesischen Kunden werden deren begrenzte Zeit sowie günstige Preise und die gute optische Präsentation der Produkte als Hauptgründe gesehen. Weniger stark war die Entwicklung außerhalb Chinas, wobei auch in anderen Ländern Südost-Asiens Marken wie Lazada und Shopee Livestream-Elemente in ihre Auftritte eingebaut haben. In Nordamerika nahm die Entwicklung im Sommer Fahrt auf, so startete das Google-Startup Area 120 den Shoploop, der reinen Mobilverkauf betreibt.