Ab heute gelten verschärfte Lockdown-Regeln: In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten – Rückenwind für den Online-Handel. Auf den setzt nunmehr auch der Drogeriemarkt Müller. Im E-Commerce sind Retouren ein Dauerbrenner, jetzt wird eine verpflichtende Rücksendegebühr diskutiert. Payment bleibt ein Thema – auch hierzu Nachrichten in unserem Morning Briefing.
///// HANDEL NATIONAL
Bundesverbraucherministerium nimmt Retouren-Boom im Online-Handel ins Visier
Internetkäufer schicken jede sechste Bestellung zurück – in der Regel gebührenfrei. Das ist nicht nur teuer, sondern belastet auch das Klima. Wie das Handelsblatt schreibt, habe das jetzt die Bundesregierung auf den Plan gerufen: Diskutiert werde eine ‚‚verpflichtende Rücksendegebühr‘‘.
Zufriedenheitsranking: Das sind die kundenfreundlichsten Online-Modeshops
Der Fashion-Shop About You und das Luxus-Kaufhaus Breuninger sind die kundenfreundlichsten Modeshops im Netz, gibt OnlinePC.ch eine Untersuchung der Berlin School of Business and Innovation (BSBI) wieder. Die Otto-Tochter Bonprix belegt im Zufriedenheits-Ranking den dritten Platz. Mit etwas Abstand liegt der britische Onlinehändler Asos auf Platz 4. Studenten der BSBI analysierten rund 156.000 Verbraucher-Bewertungen der 15 umsatzstärksten Online-Modehändler. Am Ende des Rankings sind Zalando (13.), H&M (14.) und Baur (15.) gelandet.
Deutsche Töchter der Esprit-Holding verlassen Schutzschirm
Der Bekleidungskonzern Esprit Holdings Ltd. hat mitgeteilt, dass die Schutzschirmverfahren der deutschen Tochtergesellschaften beendet worden seien. Das zuständige Amtsgericht Düsseldorf habe am selben Tag eine entsprechende Entscheidung getroffen, gibt Fashion United eine Esprit-Mitteilung wieder. Der Konzern habe zudem verkündet, dass er im Dezember die Kontrolle über die betreffenden Töchter zurückerhalten werde.
Angst vor Hermes-Konkurrenz: Hat Otto sich gegen eine Liefery-Weiterführung durch Dritte ausgesprochen?
Der Lieferdienst Liefery hätte nicht zu Grabe getragen werden müssen, er sei quicklebendig und sehr erfolgreich gewesen, es habe sogar Kunden gegeben, die ihn gerne selbst weitergeführt hätten, worauf sich jedoch Hermes bzw. Otto nicht einlassen wollten: Exciting Commerce fasst die Reaktionen auf das überraschende, weil unverständliche Ende von Liefery zusammen.
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HANDEL INTERNATIONALÜber 9 Mrd. Dollar Umsatz im US-Online-Handel am Black FridayPhilip Greens Einzelhandelsimperium Arcadia hat Insolvenz angemeldet
DoorDash bereitet Börsengang in New York vor
Der in San Francisco beheimatete Lieferdienst DoorDash, Inc. nutzt den Rückenwind der Pandemie und bereitet seinen Gang an die New Yorker Börse vor. Wie das Unternehmen mitteilte, hat es die Roadshow gestartet. DoorDash werde 33 Mio. seiner Klasse-A-Stammaktien an die Börse bringen, der Preis werde voraussichtlich zwischen 75 und 85 Dollar pro Aktie liegen. Nach eigenen Angaben bietet das Unternehmen seine Services in 4000 US-Städten und allen Bundesstaaten an.
E-Commerce-Plattform Wish plant IPO an der NASDAQ
Die E-Commerce-Plattform Wish, bekannt für ihren Verkauf asiatischer Waren zu Tiefstpreisen, hat laut Onvista.de bei der Securities and Exchange Commission ‚‚ein vorläufiges S-1 zur Vorbereitung ihres Börsengangs (IPO)‘‘ eingereicht. Wish habe 2019 einen Umsatz von 1,9 Mrd. Dollar gemeldet und einen Nettoverlust von 136. Mio Euro. Das Unternehmen sei in 100 Ländern mit mehr als 100 Mio. monatlich aktiven Benutzern und einem Netzwerk von 500.000 Händlern vertreten. Warum man sich von den Zahlen nicht blenden lassen sollte, führt Alexander Graf auf Kassenzone.de aus.
Aldi Nord expandiert in Frankreich: Übernahme von 547 Filialen und 3 Zentrallagern der Casino Group
Aldi Frankreich hat die Übernahme von insgesamt 547 Filialen und drei Zentrallagern der Casino Group bestätigt. 545 Filialen wurden bisher unter der Marke Leader Price, zwei Filialen unter der Marke Casino Supermarchés geführt. Die größte Akquisition in der Geschichte der Unternehmensgruppe ist nach Angaben von Aldi Nord ein wichtiger Meilenstein der Expansionsstrategie von Aldi Frankreich mit dem Ziel, Marktführer auf dem französischen Discount-Markt zu werden. Als Kaufpreis wurden 717 Mio. Euro genannt. Wie die Lebensmittel Zeitung schreibt, komme Aldi künftig auf ein Filialnetz von etwa 1400 Filialen und wäre damit zumindest mit Blick auf die Standortzahl erstmals in Reichweite von Discount-Marktführer Lidl.
Amazon: Wegen der Arbeitsbedingungen immer wieder kritisiert, bald größter privater Arbeitgeber der Welt?
///// TRENDS & TECH
Ist die kassenlose Technik bereit, Geschäfte in großem Stil abwickeln zu können?Börsengang von AliBabas Payment-Dienstleister Ant Group wohl erst 2022
Die Chancen, dass Jack Mas Ant Group Co. ihre gewaltige Aktienemission im nächsten Jahr durchführen kann, werden immer geringer. Wie Bloomberg berichtet, befinde sich Ant noch im Anfangsstadium der Überprüfung der von den chinesischen Regulierungsbehörden verordneten Richtlinien. Diese betreffen unter anderem die Kreditvergabe an Verbraucher, eine im Kontext des E-Commerce-Riesen AliBaba zentrale Dienstleistung. Da unter anderem einige Regeln noch nicht festgelegt seien, werde der Börsengang möglicherweise nicht vor 2022 erfolgen können. Das kolportierte Emissionsvolumen lag zuletzt bei 34,5 Mrd. US-Dollar (28,8 Mrd. Euro).
Schufa könnte auch auf Kontodaten potentieller Kunden zugreifen - Pilotprojekt mit O2
Verbraucher, bei denen ein schlechter Schufa-Score die Kreditwürdigkeit beeinträchtigt, sollen zukünftig eine Chance bekommen, dennoch eine Kreditzusage zu erhalten, berichtet Internet World. Hierzu müssten die Verbraucher der Wirtschaftsauskunftei Schufa elektronischen Zugriff auf die Kontoauszüge gewähren. Anfang November sei das Pilotprojekt in Kooperation mit dem Mobilnetzanbieter O2 gestartet. Das Projekt wird unter anderem von Daten- und Verbraucherschützern angefeindet. Dabei sei in der vor fünf Jahren verabschiedeten PSD2 eine derartige Nutzung implizit angelegt, führt Rudolf Linsenbarth im IT-Finanzmagazin aus. Wie so oft ist auch hier Transparenz eine Frage der Perspektive.
Für Kündigungsausschluss im Gewerberaummietrecht sind fehlende Einnahmen während des Lockdowns Voraussetzung
Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg hat entschieden, dass ein Kündigungsausschluss während der Corona-Pandemie im Gewerberaummietrecht keine Vermögenslosigkeit des Mieters voraussetzt, sondern es ausreicht, dass die Pandemie mitursächlich für die Nichtzahlung der Miete gewesen ist. Das Gericht betonte, dass die gesetzliche Regelung bedeute, dass man nicht gekündigt werden könne, wenn man im fraglichen Zeitraum nicht bezahlt: Es komme entscheidend darauf an, dass die Miete aus den laufenden gewerblichen Einnahmen oder sonstigen Erträgen nicht bezahlt werden könne.
Peek & Cloppenburg Düsseldorf hat sein Kundenbindungsprogramm neu aufgestellt: als digitalisiertes Multipartnerprogramm. In einem Gastbeitrag spricht Marketingleiter Reinhard Ruch über die Herausforderungen bei der Inhouse-Entwicklung des "Insider"-Konzepts.