Es hätte schlimmer kommen können für Aldi Süd. Denn die Strafe für den Discounter wegen Misshandlung eines Azubis ist glimpflich ausgefallen. Der Anwalt des Opfers überlegt, Berufung einzulegen.
Einer der Betroffenen war vors Arbeitsgericht Freiburg gezogen - nun sprach die Auswärtige Kammer Offenburg das Urteil. Der frühere Azubi, jetzt nicht mehr bei Aldi beschäftigt, muss von Aldi Süd ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro gezahlt bekommen. Das Gericht entschied, dass das Unternehmen für das Verhalten zweier Vorgesetzter, die an der Aktion beteiligt gewesen waren, hafte, schreibt die "Badische Zeitung".
"In den USA würde man über Millionen reden"
Die Strafe für Aldi liegt freilich deutlich unter der Forderung des früheren Azubis, der 8.000 Euro Schmerzensgeld gefordert hatte. Sein Anwalt Michael Steibli (Tübingen) ist "nicht glücklich über das Urteil", wie er im Gespräch mit derhandel.de zugab.Nach Zugang des schriftlichen Urteils in etwa drei, vier Wochen werde er mit seinem Mandanten überlegen, ob man gegen das dagegen Berufung einlegen werde. "In den Vereinigten Staaten würde man bei so einem Fall über eine Millionenstrafe reden", klagt der Anwalt, der betont, dass Schmerzensgelder in Deutschland generell niedrig ausfallen. Bei seiner Forderung von 8.000 Euro habe er sich an den hier üblichen Sätzen orientiert.
Laut "Badischer Zeitung" habe der Arbeitsrichter die Ausführungen des einstigen Azubis über angebliche psychische Folgen der Misshandlungen nicht folgen können. Aldi wiederum, das einen Vergleich abgelehnt hatte, vermutet hinter der Klage des früheren Lehrlings rein pekuniäre Gründe. "Sie wollten Cash machen und haben gehofft, Aldi will das unter den Tisch kehren", sagte Unternehmens-Anwalt Till Wegmann (Essen) laut "Badischer Zeitung". Aldi habe nach Bekanntwerden des Vorfalls alle Beteiligten sofort aus dem Unternehmen entfernt.