Amazon will laut Bundeskartellamt auf Preisauflagen für Händler verzichten. Die Verkäufer sollten auf dem Marktplatz immer den günstigsten Preis anbieten.
Die Anbieter durften ihre Ware also auf keiner Plattform günstiger anbieten. Den Angaben zufolge sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für manche Händler bereits geändert worden.
Das Bundeskartellamt hatte die Klausel näher unter die Lupe genommen, da sie möglicherweise gegen das allgemeine Kartellverbot verstößt. Nun werde geprüft, ob die Änderungen "nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen", um die Untersuchung einzustellen, sagte Andreas Mundt, Präsident der Behörde. "Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung."
Gegen die "Preisparitätsklausel" auf Amazon Marketplace hatte der Onlinemarktplatz Hood.de geklagt. Sie verstoße gegen die freie Preisgestaltung der Händler und beschränke den Wettbewerb, argumentierte die Handelsplattform.