Der Onlinemarktplatz Hood.de klagt gegen die "Preisparitätsklausel" auf Amazon Marketplace. Sie verstoße gegen die freie Preisgestaltung der Händler und beschränke den Wettbewerb.  

Die Hood Media GmbH, Betreiber des Onlinemarktplatzes Hood.de, lässt die vom Mitbewerber Amazon verwendete "Preisparitätsklausel" gerichtlich überprüfen und hat dazu Klage beim Landgericht Köln eingereicht. Auch das Bundeskartellamt habe die Ermittlungen gegen Amazon aufgenommen, meldet Hood Media.

Die Preisparitätsklausel auf "Amazon Marketplace" verpflichtet Händler, ihre Produkte nirgendwo im Internet günstiger anzubieten als bei Amazon. In der Vergangenheit verlangten einige Händler auf Amazon höhere Preise als auf anderen Onlinemarktplätzen oder dem eigenen Onlineshop, da sie die Amazon-Verkaufsprovisionen auf den Verkaufspreis aufschlugen.

Da Amazon seinen Händlern für den Verkauf von Waren 7 bis 35 Prozent vom Verkaufspreis als Provision in Rechnung stelle, führe dies dazu, dass Anbieter, die auf Amazon Waren anbieten, auch in anderen Vertriebskanälen ihre Preise anheben müssten, folgert der Wettbewerber.

"Eingriff in freie Preisgestaltung"

"Amazon greift mit der sogenannten Preisparität massiv in die freie Preisgestaltung der Händler ein und verkauft dieses Preisdiktat dann noch als Kundenvorteil, während gleichzeitig die Preise durch hohe Gebühren nach oben getrieben werden", argumentiert Gründer und Geschäftsführer von Hood.de, Ryan Hood.

"Langfristig würde dies zu steigenden Preisen in allen Onlinevertriebskanälen zu Gunsten Amazons führen", argumentiert der Firmenchef.

Dies betreffe auch Hood.de, weil viele Händler dort auch Waren über den Amazon-Marketplace anböten. "Obwohl auf Hood.de beim Verkauf von Waren grundsätzlich keine Verkaufsprovision anfällt und der Händler dadurch einen weitaus niedrigeren Preis verlangen könnte, muss er seine Preise nach oben korrigieren und an Amazon angleichen", wirbt Hood für seinen Marktplatz.

Rauswurf bei Nichtbeachtung

Verstößt ein Händler gegen die Preisparitätsklausel, droht ihm der Ausschluss vom Amazon-Marketplace. Amazon verfolge die Durchsetzung der Preisparitätsklausel neuerdings sehr strikt, dies belege zumindest eine Vielzahl von Hinweisen seitens der Händler.

"Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung Amazons entscheiden sich Händler als Folge teilweise dazu, Mitbewerber von Amazon nicht mehr zu nutzen, selbst wenn die Nutzung dieser Marktplätze für die jeweiligen Händler von Vorteil wäre", so Hood. Hierdurch hätten Mitbewerber erhebliche Nachteile und könnten nicht mehr in den freien Wettbewerb mit Amazon treten.

"Die von Amazon vorgenommene Preisgestaltung über die sogenannte Preisparität widerspricht aus unserer Sicht geltendem Kartellrecht und ist auch aus lauterkeitsrechtlicher Sicht unzulässig", erläutert der Rechtsanwalt Dr. Stephan Bücker von der Kanzlei Dettmeier Rechtsanwälte, der die Hood Media GmbH in diesem Verfahren betreut.

"Sie wirkt als Festsetzung eines Mindestpreises für alle anderen Vertriebskanäle im Internet und führt ein einheitliches Preisniveau im gesamten Onlinevertrieb herbei. Es kommt daher zu einer unzulässigen Beschränkung des Wettbewerbs", so der Anwalt.