Premiere: Zum ersten Mal seit Einführung der Europäischen Gemeinschaftswährung hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Einstellung eines Euro-Geldscheins beschlossen. Was heißt das für den Handel?
"Für den Händler ändert sich nichts"
Bezahlen können die Kunden weiterhin mit dem Schein, er bleibt gesetzliches Zahlungsmittel. "Das heißt für die Händler, dass sich für sie zunächst nichts ändert", erklärt William Lelieveldt, Pressesprecher bei der EZB. Die Geldnote bleibe bis mindestens 2018 im Umlauf.Erst wenn die EZB beschließen würde, dass der Geldschein künftig kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr sei, müssten Händler den Schein nicht mehr an der Kasse annehmen. "Es ist nicht auszuschließen, dass dieser Fall irgendwann eintreten wird, aber auch dann wird es eine angemessene Übergangsperiode geben."
Hierzulande müssen Händler bereits jetzt den Schein nicht unbedingt annehmen - obwohl er als gesetzliches Zahlungsmittel gilt. Als Händler kann man selbst entscheiden, welche Geldscheine man annehmen möchte. Einzige Voraussetzung: Vor der Vertragsschließung muss der Händler dem Kunden mitteilen, dass er beispielsweise den 500-Euro-Schein nicht akzeptiert.
HDE: Anbieter anderer Zahlverfahren profitieren
In der Praxis wird nur selten mit der großen Banknote bezahlt, beim Kauf eines Gebrauchtwagens etwa. Dennoch zeigt sich der Deutsche Handelsverband (HDE) empört: "Die Abschaffung des 500-Euro-Scheins ist ein Angriff auf die Bargeldzahlung", sagt Kai Falk, Pressesprecher des Deutschen Handelsverbands (HDE). Es profitierten die Anbieter anderer Zahlverfahren. "Diese streichen satte Gebühren ein, für die der Handel aufkommt".Auch, wenn der 500-Euro-Schein den Rang eines gültigen Zahlungsmittels verlieren sollte, können Händler den Kunden trösten: Als Verbraucher kann man den Schein "unbefristet bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystems umtauschen", sagt EZB-Sprecher Lelieveldt. Der 500-Euro-Schein ist der größte der Euro-Banknoten. Zur Zeit sind rund 594 Millionen Stück des Scheins im Umlauf.