Die Tankstellen von Aral setzen bei der Kartenzahlung weiterhin auf das elektronische Lastschriftverfahren (ELV). Die Zukunft des kostengünstigen Zahlverfahrens ist allerdings ungewiss.
Dass ein Tankstellenbetreiber sich dennoch dazu entschloss, zu einem Mischverfahren aus girocard-Zahlungen (früher EC-Karte) mit PIN-Eingabe und ELV-Verfahren mit Unterschrift des Kunden zu wechseln, war für viele Händler ein Signal, die eigenen Kostenstrukturen und Verfahren bei der EC-Kartenzahlung kritisch zu hinterfragen.
Autorisierung und Forderungskauf durch easycash
Nach Informationen von derhandel.de wurde der Vertrag zwischen BP Europe und dem Zahlungsdienstleister easycash über die Autorisierung der Debitkartenlastschriften und das Factoring der Forderungen aus den Kartenumsätzen nun verlängert."Die Autorisierung von Zahlungen über das Netz der easycash hat sich als ausgesprochen effektiv erwiesen", sagt Oliver Lücke, NCT Commodity Manager der BP Europe SE. "Sämtliche Prozesse gehen ausgesprochen schnell und sicher vonstatten. Auch aus wirtschaftlicher Sicht hat sich der Schritt als richtig erwiesen und uns bewogen, den Vertrag zu verlängern."
Den Großteil der jährlich rund 90 Millionen girocard-Zahlungen an Aral-Tankstellen wickelt BP seit 2009 über das onlinegestützte Lastschriftverfahren (OLV) der easycash ab. Sämtliche Transaktionen werden zunächst an die Systeme von easycash geroutet und dort autorisiert. Lediglich Nicht-autorisierte Zahlungen werden automatisch als PIN-gestützte girocard-Zahlungen über die Systeme der Banken abgewickelt.
Viele Handelsunternehmen setzen dieses Mischverfahren ein, um Bankgebühren bei der Kartenzahlung zu vermeiden und Zahlungsausfälle im nicht-garantierten Lastschriftverfahren zu minimieren.
Zukunft des ELV-Verfahrens ist ungewiss
Um Zahlungsausfälle und Rücklastschriften vollständig zu vermeiden, nutzt BP zusätzlich ebenfalls seit 2009 den Forderungsankauf der easycash. "Damit ist es uns gelungen, die Zahlungsprozesse substanziell zu vereinfachen und Kosten nachhaltig zu senken", betont Oliver Lücke.Die Zukunft des kostengünstigen und bankenunabhängigen ELV-Kartenzahlungsverfahrens wird allerdings durch die SEPA-Verordnung der Europäischen Kommission gefährdet, mit der einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr geschaffen werden soll.
Zwar gilt für das kartengestützte Lastschriftverfahren zunächst eine Gnadenfrist bis zum 1. Februar 2016. Doch ob es das bislang nur in Deutschland bekannte Verfahren auch über diesen Termin hinaus im einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum eine Zukunft hat, ist derzeit offen.