Hat die Lastschrift als Zahlverfahren in Onlineshops trotz SEPA noch eine Zukunft? Das Wirtschaftsmagazin Der Handel fragte bei den deutschen Banken nach.

Benötigen E-Commerce-Anbieter und andere Lastschrifteinreicher ab dem 1. Februar 2014 ein handschriftlich unterschriebenes Mandat von ihren Kunden oder genügt auch eine Einzugsermächtigung per E-Mail oder Telefon? Auf diese Frage zur SEPA-Umstellung gibt es bislang keine rechtsverbindliche, einheitlich Aussagen der deutschen Finanzbranche.

Die Redaktion von Der Handel richtete deshalb im Mai 2013 folgende an die wichtigsten deutschen Bankengruppen:

  1. Was sollten Online-Händler aktuell unternehmen, die Lastschrift als Bezahlverfahren im Internet anbieten?
  2. Benötigen Online-Shops eine Mandatsverwaltung, wenn Sie weiterhin Lastschriften im B2C-Geschäft einreichen wollen?
  3. Lohnt es sich eventuell eher auf andere Zahlverfahren (Kreditkarten, PayPal, etc.) umzusteigen und höhere Transaktionskosten in Kauf zu nehmen als auf SEPA-Lastschriften umzusteigen?

Hier finden Sie die Antworten...

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SEPA stellt auch Onlineshops vor Herausforderungen.
SEPA stellt auch Onlineshops vor Herausforderungen.
(DK), dem gemeinsamen Spitzengremium der Bankenbranche, das im Namen aller Institutsgruppen Stellung nahm. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) haben zur Beanwortung unserer Fragen auf die DK verwiesen. 

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Lesen Sie zum Thema Internet-Lastschriften auch den zugehörigen Beitrag "Warten auf das eMandat", der in der Juni-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins Der Handel erschienen ist.