Verbraucher sollen in Zukunft besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden. Dafür ebnete der Bundeskabinett nun den Weg - und folgte dabei einer Richtlinie des Europäischen Parlaments.
Die Bundesregierung folgt damit dem Europäischen Parlament, das diese Richtlinie am 23. Juni verabschiedet hat. Zudem muss der Onlinehändler auch klare Angaben zur Ware machen und seine Kontaktdaten wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen gut sichtbar angeben. Darüber hinaus sind künftig vorausgewählte Kästchen für Zusatzdienste beispielsweise beim Kauf einer Zugfahrkarte oder eines Flugtickets durch die Regelung ebenfalls untersagt.
Skepsis, ob Abofallen wirksam unterbunden werden können
Während Verbraucherschützer die Regelung grundsätzlich positiv aufnehmen, gibt es auch Skeptiker: "Die Betreiber von Abofallen im Internet freuen sich über die Buttonlösung. Denn nichts ist einfacher, als hier technische Tricks und Kniffe anzuwenden, damit der Verbraucher am Ende doch wieder getäuscht wird", zitiert die "Badische Zeitung" Adrian Fuchs vom Online-Informationsportal Abzocknews.de.Es sei traurig, dass eine ganze Branche gezwungen sei, ihre Onlineshops umzubauen, weil es ein paar schwarze Schafe gebe, die mit dem Unwissen der Verbraucher Kasse machten.
Die EU-Staaten müssen die neue Regelung bis spätestens Ende 2013 in nationales Recht umsetzen.