Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat Tausende Internetseiten wegen des Einsatzes der Monitoring-Software Google Analytics überprüft. Nur ein geringer Prozentsatz erfüllt die Vorstellungen der deutschen Datenschützer.
Die Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass auf den 2.449 Webseiten bayerischer Anbieter, die Google Analytics nutzen, nur 3 Prozent (78) das Tracking-Programm datenschutzkonform einsetzen.
"Soweit der Einsatz nicht datenschutzkonform erfolgt, wird das BayLDA an die Webseitenbetreiber herantreten und sie auffordern, den Einsatz des Programms gemäß den Vorgaben des Düsseldorfer Kreises zu gestalten", teilt das Amt in einer Erklärung vom heutigen Montag mit.
Den Beschlüssen des Düsseldorfer Kreises Nachdruck verleihen
Im November 2009 hatte sich der Düsseldorfer Kreis, das gemeinsame Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, zu den Voraussetzungen für eine datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internetangeboten geäußert.Auf Grundlage des gemeinsamen

Als Ergebnis dieser Gespräche hat Google das Verfahren im Jahr 2011 unter anderem dahingehend geändert, dass
• Google ein Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung gestellt hat, auf das die Webseitenbetreiber die Nutzer hinzuweisen haben und das die Nutzer auf ihrem Rechner installieren können, um von ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten Gebrauch zu machen,
• Google mit den Webseitenbetreibern, die Google Analytics einsetzen wollen, zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Umgangs mit den Daten der Nutzer einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abschließt.
Kostenlose Überprüfungsmöglichkeit für Websitebetreiber
Die Anpassungen von Google ermöglichen es deutschen Webseitenbetreibern nach Auffassung der Landesdatenschützer, das Analysetool Google Analytics datenschutzkonform einzusetzen. Allerdings fehlt es offenbar bisher an der Umsetzung der Auflagen durch die einzelnen Website-Betreiber."Konkret ist jeder einzelne Webseitenbetreiber in der Pflicht", teilt BayLDA-Präsident Thomas Kranig in der mit. Jeder Google Analytics-Nutzer in Deutschland müsse unter anderem einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsdatenverwaltung mit Google vereinbaren, in der Datenschutzerklärung auf der Webseite auf den Einsatz von Google Analytics und die bestehenden Widerspruchsmöglichkeiten.
Das BayLDA bietet Website-Betreibern in seinem Zuständigkeitsbereich Hilfestellungen bei der Überprüfung der datenschutzkonformen Nutzung von Google Analytics an. Hierzu genügt laut Behörde eine E-Mail mit der jeweiligen URL in der Betreffzeile an die Adresse onlinepruefung@lda.bayern.de
Zahlreiche Webseitenbetreiber setzen auf ihren Homepages Analysesoftware wie Google Analytics ein, um das Verhalten der Nutzer zu analysieren (so genannte Tracking-Programme). Durch diese Programme können die Webseitenbetreiber in gewissem Umfang das Surfverhalten ihrer Webseitenbesucher analysieren und unter anderem erkennen, wie viele Nutzer die Seite besuchen, wo sie herkommen, wie lange sie verweilen und wohin sie wechseln. Auch Daten wie Browser, Provider und regionale Herkunft der Besucher lassen sich auf diese Weise ermitteln.
Das kostenfreie Google Analytics wird nach Unternehmensangaben weltweit von mehr als 10 Millionen Websites eingesetzt.