Es ist gar nicht so kompliziert, seinen Webshop zertifizieren zu lassen. Das Magazin Online Handel hat bei "Trusted Shops" nachgefragt, wie eine solche Prüfung konkret abläuft.
"Zertifizierung hört sich aufwendiger und zeitraubender an, als es dann wirklich ist.
"Der Webshop muss nicht perfekt sein, wenn ein Händler ihn zertifizieren lassen will", gibt Dr. Bastian Kolmsee, Abteilungsleiter Audit bei Trusted Shops, Entwarnung. "Wir schicken dem Onlinehändler verschiedene Unterlagen zu, mit denen er sich gut vorbereiten kann."
Dazu zähle beispielsweise das umfangreiche Praxishandbuch, das für die Recherche bei Detailfragen gedacht ist, der Zugang zum Trusted Shops Rechtstexter, mit dessen Hilfe der Onlinehändler sich individuelle Texte für das Impressum, für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbelehrung erstellen kann, sowie eine erste, kurze Checkliste.
Gängige Schwachstellen
Dort haben wir die gängigen Schwachstellen von Onlineshops aufgelistet, die der Webshopbetreiber selbst beheben kann", erläutert Kolmsee. Als einen Fehler-Klassiker nennt er die Länderauswahl im Bestellprozess: "Der Händler sollte prüfen, ob er auch nur die Länder angibt, in die auch tatsächlich eine Lieferung möglich ist. Er darf dabei die Europäische Union nicht mit Europa verwechseln", nennt er als Beispiel. "Unter anderem sind Norwegen und die Schweiz nicht Teil der EU."Auch bei der Frage nach dem Widerrufsrecht oder Rückgaberecht gibt es immer wieder Unklarheiten: "Der Onlinehändler muss sich entweder für das Widerrufsrecht oder das Rückgaberecht entscheiden. Entscheidet er sich für das Widerrufsrecht, muss innerhalb der AGB eine separate Kostentragungsvereinbarung eingefügt werden", so Kolmsee.
Hat der Onlinehändler seinen Webshop anhand der überschaubaren Checkliste auf die eigentliche Zertifizierung vorbereitet, übernimmt Trusted Shops: "Wir prüfen mehr als 100 verschiedene Kriterien und erstellen ein Prüfungsprotokoll", erläutert der Zertifizierer. "Das handelt gut verständlich Punkt für Punkt ab."
Dynamischer Prozess
Nun ist wieder der Webshopbetreiber gefragt: Hat er die Änderungen vorgenommen, prüft der Siegelanbieter den Shop nochmals umfassend: "Die Zertifizierung ist kein starrer Prozess, sondern ein dynamischer", berichtet Kolmsee. "Es kommt schon vor, dass wir dann noch einmal mit dem Onlinehändler telefonieren, um Missverständnisse auszuräumen."Entspricht der Webshop dann den Kriterien, hilft Trusted Shops dem Händler dann noch, das Siegel und die Serviceleistungen technisch in den Shop einzubinden: Der Onlineshop wird regelmäßig von der Zertifizierungsstelle überprüft und via Newsletter und Blog auf dem neuesten Stand gehalten, sodass der Händler vergleichsweise schnell eine Rückmeldung bekommt, wenn er beispielsweise neue gesetzliche Änderungen noch nicht berücksichtigt hat.
Services des Siegelanbieters
Das Siegel gilt zunächst ein Jahr: "Der Händler darf seinen Webshop aber natürlich in der Zeit nicht komplett umbauen, ohne uns Bescheid zu geben"; so Kolmsee. Der Onlinehändler ist mit der Zertifizierung Mitglied bei Trusted Shops, wobei das Gütesiegel nur ein Bestandteil der Mitgliedschaft ist: "Wir betreiben beispielsweise Marketing für unsere Shops, und es gibt eine Reihe zusätzlicher Services, die unsere Mitglieder in Anspruch nehmen können", wirbt der Jurist."Zum Beispiel steht den Onlinehändlern im, Rahmen der Premium-Mitgliedschaft unsere Rechtsabteilung zur Verfügung. Und wenn ein Shopbetreiber Probleme mit einem Kunden hat oder ein Kunde mit einem Shopbetreiber, treten wir als Mediator auf."
Sybille Wilhelm
Dieser Artikel ist in der aktuellen Ausgabe von Online Handel, eine Sonderausgabe des Wirtschaftsmagazins Der Handel, erschienen. Ein kostenfreies Ansichtsexemplar erhalten Sie hier