Immerhin gibt es einige gute und Anwender-orientierte Infoquellen zum Thema. Die tun jetzt Not. Denn die Zeit drängt. Schließlich ist eine Umsetzung nicht von heute auf morgen machbar. Dass der Kunde in die europaweite Sepa-Lastschrift, die die alte Einzugsermächtigung am 1. Februar 2014 ablöst, schriftlich einwilligen muss, ist nämlich nur ein wichtiger Punkt.
Diese Infoquellen sollten Sie daher kennen:
- Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat eine FAQ-Liste erstellt. Die Fragen/Antworten-Liste ist praxisnah, weil sie Punkt für Punkt auf Fragen von Nutzern eingeht.
- Gleich 28 Seiten braucht der IT-Branchenverband BITKOM, um in einem SEPA-Leitfaden alle wichtigen Aspekte zu beschreiben.
- Das Forschungsinstitut ibi research, das auch Studien zu SEPA durchgeführt hat, hat das Portal SEPA-Wissen mit zahlreichen Fachbeiträgen angelegt. Praktischerweise gibt es auch eine Checkliste.
- Jede Menge Material mit vielen Hintergründen bietet die Bundesbank, die außerdem auf SEPA-Deutschland reichlich Anschauungsmaterial und Hilfestellung bietet.