Die EU-Kommission will einen einheitlichen Verbraucherschutz im Netz. Das soll dem Handel den grenzüberschreitenden Verkauf erleichtern. Dabei orientiert sich Brüssel wohl an der deutschen Rechtslage.
Angleichung entspricht deutscher Rechtslage
Anfang Dezember solle der neue Vorschlag in der Europäischen Union vorgelegt werden, schreibt die Zeitung. Bislang seien ähnliche Versuche einer Angleichung stets gescheitert. Bei ihrem neuen Vorstoß konzentriere sich die Kommission nun auf zwei Aspekte des Kaufrechts: die Behebung von Mängeln und die Kündigung des Kaufvertrags. So sei vorgesehen, dass der Käufer bei einer Reklamation eines klassischen Produktes die Wahl zwischen Reparatur und Austausch der Ware habe, was der deutschen Rechtslage entspreche.Bei digitalen Inhalten soll nach dem Willen der Kommission der Anbieter ohne zeitliche Einschränkung sicherstellen, dass etwa gekaufte Musik oder ein Spiel auf dem Computer laufen. Anderenfalls werde der Kaufpreis zurückerstattet. Bei Abonnements will die Kommission, dass der Vertrag nach Ablauf von zwölf Monaten jederzeit kündbar ist. Auch für Angebote wie Musik-Streaming und Online-Spiele sollen demnach einheitliche Verbraucherschutz-Regeln gelten, auch wenn die Angebote nach einer Registrierung des Kunden kostenlos angeboten werden.