Edeka bleibt beim Kampf um die Kaisers's-Märkte kämpferisch. Mit einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof will das Unternehmen doch noch Recht bekommen.
Wie war das mit den Geheimgesprächen?
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka im März unter Auflagen grünes Licht für den Zusammenschluss gegeben und damit ein Verbot des Bundeskartellamts ausgehebelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Ausnahmegenehmigung Gabriels aber vor drei Wochen vorläufig als rechtswidrig gestoppt. Der Senat bemängelte, Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Tengelmann geheime Gespräche geführt. Dadurch habe der Eindruck der Befangenheit entstehen können.Eine Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung hatte der Senat nicht zugelassen, da seine Entscheidung "auf der Grundlage einer gefestigten höchstrichterlichen Judikatur zum Begriff der Befangenheit" erfolgt sei.
Dies greift Edeka nun an, um doch noch den Bundesgerichtshof mit dem Thema befassen zu können. Auch Gabriel hatte mehrfach angekündigt, Rechtsmittel gegen die Düsseldorfer Entscheidung einlegen zu wollen.
Keine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses
"Keine Eilbedürftigkeit"
"Eine Notwendigkeit für eine unverzügliche Einberufung" sehe er daher nicht, schrieb Lammert. Die Grünen zeigten sich verärgert: "So bleiben viele Fragen offen, und der Vorwurf der Befangenheit an Sigmar Gabriel bleibt bestehen", teilten Vize-Fraktionschefin Kerstin Andreae und die wettbewerbspolitische Sprecherin Katharina Dröge mit. Die Leidtragenden seien die Mitarbeiter von Kaiser's Tengelmann, die weiterhin nicht wüssten, wie es für sie weitergehe.