Google darf Markennamen weiterhin als Schlüsselwörter für sein Werbeangebot Adwords verwenden, urteilte der Europäische Gerichtshof. Die Werbenden müssen trotzdem aufpassen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte in einem aktuellen Urteil, dass Unternehmen auch Markennamen der Mitbewerber als Schlüsselworte für die Werbeanzeigen "Adwords" der Suchmaschine Google kaufen können. Zudem sei die Werbefunktion der Marke durch die Verwendung als Adwords durch den Suchmaschinenbetreiber nicht beeinträchtigt.

"Dies hilft aber erst einmal nur Google", sagte Rechtsanwalt Stefan C. Schicker gegenüber derhandel.de. Für den Werbenden stelle sich die Haftung differenzierter dar. Wenn eine Marke als Schlüsselwort benutzt wird, könne ihr Inhaber sein Markenrecht gegenüber den anderen Werbenden geltend machen. 

Dies gelte dann, wenn für einen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, von welchem Unternehmen die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Ob dies der Fall ist, müsse dann vor den nationalen Gerichten geklärt werden.