Nach dem illegalen Datenhandel fordern Verbraucherschützer, das 30 Jahre alte Datenschutzrecht dem Zeitalter der Informationstechnologie anzupassen.
Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen, der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sowie der stellvertretende Vorsitzende beim Bund Deutscher Kriminalbeamter Bernd Carstensen riefen auf einer gemeinsamen Pressekonferenz zu schärferen Kontrollen und Sanktionen auf.
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sollten die gerade vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwürfe zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und zur Telefonwerbung dazu nutzen, den Datenschutz an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen.
Missbrauch hört auf, wenn er sich nicht mehr lohnt
Die Schelte richtete sich gleichwohl auch an die Adresse der Verbraucher: Die Konsumenten sollten die „Laissez-Faire-Haltung” bei der Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten beenden.Generell sollte der Verbraucher auf Geschäfte verzichten, die ein Einverständnis zur Datenweitergabe voraussetzen. Wer sorglos mit seinen Daten umgehe, müsse sich nicht wundern, Opfer von Werbeanrufen oder unseriösen Geschäften zu werden.
„Der Missbrauch wird erst dann aufhören, wenn er sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt”, sagte Gerd Billen. „Geschäfte, die durch unerlaubte Anrufe angebahnt wurden, müssen unwirksam sein.” Ohne schriftliche Bestätigung sollten am Telefon abgeschlossene Verträge generell nicht gelten. Eine Ausweitung der Widerrufsmöglichkeiten reiche hier nicht aus.
Informationelle Selbstbestimmung
„Datenmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Es geht um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung”, pflichtet Peter Schaar bei. „Persönliche Daten sind keine Handelsware, über die Dritte beliebig verfügen dürfen.” Dies gelte in besonderem Maß für Kontodaten und andere sensible Informationen.Der Datenschutzbeauftragte forderte, die Regeln für die Verarbeitung persönlicher Daten zu verschärfen und die Datenschutzaufsicht effektiver zu gestalten, etwa durch Erhöhung des Bußgeldrahmens und eine bessere personelle Ausstattung der Aufsichtsbehörden. Unternehmen müssten außerdem dazu verpflichtet werden, die Betroffenen über den Missbrauch ihrer Daten zu informieren.
Mafiöse Strukturen
„Der Handel mit persönlichen Daten ist ein Milliardengeschäft, in dem es mafiöse Strukturen gibt”, ist Bernd Carstensen überzeugt. Der Bund Deutscher Kriminalbeamte fordert den Einsatz von Datenfahndern entsprechend dem Modell der Steuerfahnder.Der Datenmissbrauch in der Wirtschaft sei eine gewaltige, neuartige Herausforderung, auf die der Rechtsstaat nur im großen Maßstab reagieren könne. Carstensen sprach sich dafür aus, den Datenschützern mehr Kontrollmöglichkeiten im privatwirtschaftlichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu geben.
In der vergangenen Woche war der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein eine CD mit 17.000 Datensätzen zugespielt worden, die auch sensible Kontoverbindungen der aufgeführten Personen umfassten.
Gleichzeitig häuften sich in den Verbraucherzentralen Beschwerden von Verbrauchern, denen ohne eine Einwilligungserklärung Beträge vom Konto abgebucht wurden. Die Höhe der Beträge lag in der Regel zwischen 30 und 100 Euro.