Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Käufer in ganz Europa die gleichen Rechte genießen. Deutsche Verbraucherschützer sind nicht begeistert. 

Foto: Kuneva
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Käufer sollen in ganz Europa die gleichen Rechte genießen: Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag legte die Europäische Kommission am Mittwoch in Brüssel vor. Nach dem Richtlinien-Entwurf der Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva sollen die bestehenden vier einschlägigen Direktiven ersetzt werden. 

Widerrufs- oder Rückgaberecht, Erstattungsansprüche oder Garantieleistungen sollen dann in allen Mitgliedstaaten einheitlich gelten - ganz gleich, ob im Einzel- oder Onlinehandel.

Einheitliche Vorschriften zu Verbraucherrechten in Europa

In Zukunft soll dann beispielsweise eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen gelten. Waren müssten außerdem spätestens nach 30 Tagen geliefert werden. Ansonsten soll der Kunde innerhalb von sieben Tagen sein Geld zurückbekommen.

Die jetzigen Verbraucherschutzvorgaben enthielten lediglich Mindestvorschriften, argumentiert Kuneva. Zudem hätten die Mitgliedstaaten im Laufe der Jahre nationale Vorschriften hinzugefügt, so dass das EU-Verbraucherrecht heute aus einem Flickenteppich von 27 Regelwerken bestünden.

Deutsche Verbraucherschützer fürchten Rückschritt

Die deutschen Verbraucherschützer äußerten sich skeptisch zu den Harmonisierungsplänen: Die Brüsseler Harmonisierungspläne im Verbraucherrecht gefährden nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) wesentliche Errungenschaften im nationalen Verbraucherschutz.

„Das deutsche Verbraucherrecht darf nicht dem Europäischen Binnenmarkt geopfert werden”, warnt Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales den Richtlinienvorschlag aus Brüssel. Es drohe die Abschaffung des Widerrufsrechts bei Internetauktionen, ein Ende der kostenlosen Rücksendung von Waren im Versandhandel oder ein Stopp der Pläne zum besseren Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung.

Da das erwartete europäische Schutzniveau hinter derzeitigen deutschen Regelungen zurückbleiben dürfte, würden deutsche Verbraucher dann in vielen Bereichen schlechter gestellt. Auch beruhe die Intention der Kommission mit einheitlichen Vorgaben den grenzüberschreitenden Handel anzukurbeln auf einer unrealistischen Einschätzung, da die meisten Deutschen gar nicht in einem anderen Land einkaufen wollten.

Bundesjustizministerin kritisiert den EU-Vorschlag

Auch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kritisierte den vorgelegten Entwurf: „Ich begrüße das Ziel, das europäische Verbraucherrecht besser und einheitlicher zu gestalten. Mit dem von der Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag lässt sich das allerdings nicht erreichen”, erklärte Zypries. Der Vorschlag führe nicht zu einer stärkeren Vereinheitlichung des Verbraucherrechts und damit nicht zu mehr Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen.

Einzelhandel fordert Harmonisierug mit Augenmaß

Demgegenüber begrüßte der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) in einer Stellungnahme die Harmonisierungsbemühungen der EU-Kommission: „Die Kommission verfolgt einen vernünftigen Ansatz”, kommentiert Stefan Genth, HDE-Hauptgeschäftsführer, den Richtlinien-Entwurf.  „Der bestehende Flickenteppich in Europa muss eingedämmt werden, um so ein gleiches rechtliches Niveau für Verbraucher und Handelsunternehmen zu schaffen”.

Allerdings fordert Genth eine „Harmonisierung mit Augenmaß”. Aus Sicht des Handels sei besonders ein gestuftes Verhältnis der Gewährleistungsrechte, eine angemessen begrenzte Gewährleistungsfrist sowie eine vernünftige Verteilung der Beweislast zwischen Verbrauchern und Händlern wichtig, so Genth.

Nach Verabschiedung zwei Jahre Zeit für EU-Länder

Der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament müssen den Plänen zustimmen, bevor die Richtlinie binnen zwei Jahren in nationales Recht aller EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. 

Der Wortlaut des Richtlinien-Entwurfs findet sich
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, eine Stellungnahme des Deutschen Industrie und Handelstages (DIHK) zur Fortentwicklung des europäischen Verbraucher-Acquis an der unter anderen Vertreter von Schlecker, Edeka, WMF AG und Siemens mitgearbeitet haben findet sich unter diesem .

Die EU-Kommission informiert zudem auf dieser Internetseite über das Harmonisierungsvorhaben im europäischen Verbraucherschutz.