Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat sich gegen die Pläne der Bundesregierung ausgesprochen, eine Klagebefugnis der Verbraucherverbände gegen Kartellsünder einzuführen.

Laut Medienberichten plant das Bundeswirtschaftsministerium mit der kommenden Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), den Verbraucherverbände eine eigene Klagebefugnis gegen Kartellsünder einzuräumen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat sich am heutigen Montag gegen die geplante Änderung ausgesprochen: "Die aktuellen Gesetze stellen einen fairen Wettbewerb im Einzelhandel sicher. Der Verbraucher profitiert sichtbar von diesem funktionierenden Wettbewerb. Das zeigen auch die im europäischen Vergleich niedrigsten Lebensmittelpreise", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Kostenträchtige Verfahren befürchtet

Die Ausweitung der Klagebefugnis führe womöglich zu einer unnötigen und kostenträchtigen Prozessflut, befürchtet Genth. Bisher steht die Möglichkeit der Klage gegen Kartellverstöße mit der Zielsetzung einer Abschöpfung der illegalen Gewinne (so genannte "Vorteilsabschöpfung") nur den Kartellbehörden offen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte allerdings am vergangenen Donnerstag, dass Kartellabsprachen von Unternehmen Kompensationsleistungen gegenüber geschädigten Kunden zur Folge haben sollten.

"Es ist gut, wenn das Kartellamt Rechtsverstöße feststellt und ahndet. Aber die Verbraucher bleiben auf ihren Schäden sitzen", erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen anlässlich der Vorstellung des
Foto: Bundeskartellamt
Foto: Bundeskartellamt
des Bundeskartellamts. "Die Bundesregierung sollte Sammelklagen von Verbrauchern gegenüber Unternehmen erleichtern und nicht ablehnen."

Im Februar dieses Jahres hat das Bundeskartellamt eine Sektorenuntersuchung des Lebensmittelhandels in Deutschland eingeleitet, darüber hinaus laufen seit Anfang 2010 zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf vertikale Preisabsprachen gegen führende Handelsunternehmen und Markenhersteller in Deutschland.