"Pranger auf Verdacht": In ungewohnt scharfem Ton kritisiert der Handelsverband Deutschland die beschlossene Änderung des Verbraucherinformationsrechts.

Der Handelsverband Deutschland bezeichnete das an diesem Freitag vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des Verbraucherinformationsrechts als "völlig unverhältnismäßig".

"Das Schlimmste daran ist, dass die betroffenen Unternehmen sich gegen Vorwürfe nicht mehr wehren und auch nicht an der Aufklärung mitwirken können", klagt Stephan Tromp, verbraucherpolitischer Experte des HDE,

Künftig sollen Behörden bei Verdacht des Überschreitens von Grenzwerten oder Höchstmengen Informationen über die betreffenden Produkte an die Öffentlichkeit geben können. "Dafür müssen weder eine akute Gefährdungslage noch ein abgeschlossenes Verfahren vorliegen", klagt Tromp.

Auch BDI lehnt Gesetzesänderung ab

Beschuldigte Betriebe hätten so nicht mehr zwingend das Recht, zuvor gehört zu werden. Zudem spiele der Schutz von Betriebsgeheimnissen nur noch eine untergeordnete Rolle.

"Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass der Verdacht unbegründet ist, so hilft das dem Unternehmen meist wenig, die Anschuldigungen sind dann schon in der Welt", befürchtet der HDE-Funktionär.

Die Forderung nach einer Veröffentlichungspflicht bei Verstößen kam vor allem nach dem Dioxin-Skandal auf. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lehnt die beschlossene Änderung ab. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.