Die Bundesregierung verspricht dem Mittelstand Entlastung in Millionenhöhe. Die Interessensverbände sind trotzdem unzufrieden.
Vorgesehen ist unter anderem eine Vereinfachung der Handwerkszählung, die rund 460.000 selbständige Unternehmen betreffen. Sie sollen dadurch entlastet werden, dass bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden. Daneben soll das Gewerberecht vereinfacht werden: Unter anderem sollen die Aufbewahrungspflichten in der Pfandleiherverordnung und in der Makler- und Bauträgerverordnung gestrichen werden, was dem Minister zufolge in schätzungsweise 100.000 Einzelfällen bürokratische Aufwendungen erspart.
Mit dem Gesetz sollen die Unternehmen im kommenden Jahr um rund 97 Millionen Euro und die Verwaltung um mindestens 8,6 Millionen Euro entlastet werden. Insgesamt werden die drei verabschiedeten Mittelstands-Entlastungsgesetze die Wirtschaft um rund 850 Millionen Euro entlasten.
Tropfen auf dem heißen Stein?
Kritiker bemängeln hingegen, dass die Anstrengungen der Bundesregierung zur Senkung der Bürokratiekosten nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sind: „Trotz aller öffentlichen Bekenntnisse kommt der Bürokratieabbau nur schleppend voran", sagt Monika Dürrer, Mittelstandsexpertin des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE). Das Ziel der Bundesregierung, die jährlichen Bürokratiekosten von bis zu 50 Milliarden Euro bis 2011 um 25 Prozent zu reduzieren, sei noch weit entfernt. Daran werde auch das dritte Mittelstandsentlastungsgesetz nichts ändern.„Auch das dritte Mittelstandsentlastungsgesetz ist nur ein kleiner Schritt zum Ziel, kleine und mittelständische Unternehmen vom Regelungsdickicht spürbar zu entlasten", sagte Dürrer. „Die vorhandenen Potenziale für eine größere und entschlossenere Entlastung nutzt die Bundesregierung wieder nicht aus."
Von einem solchen Schritt würde aber gerade der Einzelhandel profitieren: Er bestehe zum großen Teil aus kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und bis zu zehn Millionen Euro Jahresumsatz und sei besonders stark auf den Standort Deutschland fixiert.
Unternehmer fordern Transparenz und einfache Regelungen
„Die Einzelhändler hier bei uns brauchen klare, transparente und einfache Regelungen für ihr Handeln", so Dürrer. „Aber auch beim dritten Entlastungsgesetz kommt der Einzelhandel wieder zu kurz. Was hier an kleinen Belastungen gestrichen wird, wächst an anderer Stelle kräftig weiter."Ein Beispiel sei etwa das Alkoholverkaufsverbot nach 22 Uhr in Baden-Württemberg: Wenn es bereits 66 Millionen Euro Ersparnis bringe, dass rund 175.000 Inhaber von Reisebüros, Reinigungen, Kiosken oder kleinen Reparaturbetrieben im Eingangsbereich kein Schild mehr mit ihrem vollen Namen anbringen müssen, „dann müsste es doch möglich sein, mit etwas mutigeren Maßnahmen zum Beispiel im Arbeits- und Steuerrecht für echte Entlastung bei allen mittelständischen Betrieben zu sorgen", so Dürrer.