Händler, die ihre Ware über Amazon.de verkaufen, dürfen ihre Produkte nirgends im Internet billiger anbieten. Das Kartellamt prüft nun, ob diese "Preisparitätsklausel" des Marktplatzbetreibers rechtens ist.
Möglicherweise verstoße diese sogenannte Preisparitätsklausel auf "Amazon Marketplace" gegen das allgemeine Kartellverbot, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt laut einer Mitteilung. Das Unternehmen nahm auf Nachfrage keine Stellung.
Die Untersuchung habe mit der aktuellen Diskussion über die Behandlung von Leiharbeitern bei Amazon nichts zu tun, versicherte ein Kartellamtssprecher. Dies sei ein zufälliges Zusammentreffen.
Vertragsklauseln werfen Fragen auf
Vertragsklauseln wie bei Amazon seien ein typisches Phänomen bei Internet-Plattformen, das rechtlich komplizierte Fragen aufwerfe. Vordergründig dienten die Klauseln niedrigen Preisen und damit dem Verbraucher. Dennoch stelle sich die Frage, ob damit nicht der Wettbewerb zwischen verschiedenen Internet-Plattformen abgewürgt werde.Bei der Prüfung droht Amazon laut dem Sprecher keine Strafe. Die Behörde agiere hier im Verwaltungsverfahren. Falls sich eine rechtlich bedenkliche Praxis abzeichne, werde das Kartellamt auf eine Änderung der Vertragsbedingungen drängen.
Der Betreiber des Onlinemarktplatzes Hood.de hatte im November vergangenen Jahres Klage beim Landgericht Köln eingereicht, um die vom Mitbewerber Amazon verwendete Preisparitätsklausel gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch das Bundeskartellamt habe die Ermittlungen gegen Amazon aufgenommen, meldete der Konkurrent damals.