Der Fiskus wollte die Kasse der Händler mit einem Kontrollchip prüfen. Doch das Kabinett stoppte den Referentenentwurf.
„Der Handel begrüßt den Verzicht auf die kostenträchtigen Regelungen zum Zugriff des Fiskus auf die Kassen der Unternehmen”, kommentiert Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), das Ende der Chip-Pläne.
Der Kassenchip wurde mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze begraben. „Die Politik hat damit ein wichtiges Signal für die Vermeidung neuer Bürokratie gesetzt”, meint Börner
Registrierkassen und Taxameter werden nicht umgerüstet
Der Entwurf sah ursprünglich neue technische Anforderungen zur aufwändigen und komplizierten Dokumentation der Buchung von Betriebseinnahmen durch Registrierkassen und Taxametern vor.Kritikern zufolge hätten die neuen technischen Anforderungen vor allem die ehrlichen Unternehmen, die in ihr Unternehmen investieren, getroffen, während steuerunehrliche Unternehmen weitgehend ungeschoren davon gekommen wären.
„Steuerbetrug kann auch mit immer neuen Anforderungen nicht wirksam bekämpft werden”, ist Börner überzeugt. „Besser wäre ein Steuerrecht mit niedrigen Steuersätzen und einfachen Regelungen, das Steuerbetrug unattraktiv macht.”
Die geplanten Kassen-Vorschriften hätten die Unternehmen nach Schätzungen des BGA-Präsidenten mit einem Milliardenbetrag belastet, weil mehr als eine Million Kassen umgerüstet oder ersetzt hätten werden müssen.