Das Gericht der Europäischen Union bestätigt das Verbot des Gebührensystems von Mastercard durch die EU-Kommission. Die Kreditkartenorganisation will Rechtsmittel einlegen, der Handelsverband HDE sieht nun das deutsche Kartellamt in der Pflicht.

Kommission und Gericht halten das von Mastercard angewandte Gebührensystem der so genannten "multilateralen Interbankenentgelte" (MIF) für wettbewerbswidrig. Diese Entgelte zahlen Händler und andere Kreditkartenakzeptanzstellen innerhalb des Disagio, das bei jeder Kreditkartenzahlung als prozentuale Gebühr für die Banken und den jeweiligen Zahlungsdienstleister (Acquirer) anfällt.
Da die Interbankenentgelte von Mastercard einseitig für eine Vielzahl von Markteilnehmern festgelegt und nicht zwischen Händlern und Banken selbst verhandelt werden, sind sie nach Auffassung des Gerichts wettbewerbswidrig. Eine wirtschaftliche oder rechtliche Rechtfertigung für die Notwendigkeit dieser Kartellvereinbarung lasse sich nicht begründen, so die Richter. Mastercard muss sein Gebührensystem nun verändern, das Unternehmen künditge jedoch zunächst an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzulegen.
Eine Gefahr für bargeldlose Zahlverfahren in Europa
"Wir sorgen für einen fairen Interessenausgleich zwischen Händlern und Verbrauchern und eine verursachergerechte Kostenverteilung", kommentiert Javier Perez, Präsident von Mastercard Europa, die Entscheidung in einer . "Wenn dieses Urteil Bestand haben sollte, wäre dies nachteilig für die Konsumenten und der Bestand eines für alle Seiten vorteilhaften elektronischen Bezahlsystems wäre in Europa in Gefahr."Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Entscheidung dagegen: "Wir sehen in dem Urteil ein Signal für mehr Wettbewerb auf dem deutschen Zahlungsmarkt. Das sind gute Nachrichten für die Verbraucher und den freien Wettbewerb im Bereich der Kartenzahlung", erklärt Stefan Genth, HDE-Hauptgeschäftsführer. "Das Gericht hat zu Recht festgestellt, dass die Gebühren der Banken für das Funktionieren des Zahlungssystems unnötig sind".
HDE erhofft sich Signalwirkung für nationale Kartengebühren
Genth wünscht sich eine Signalwirkung der heutigen Entscheidung für Deutschland und fordert nun "zügiges Handel" vom Bundeskartellamt. Der HDE hatte gemeinsam mit anderen Verbänden bereits Ende 2005 bei der deutschen Wettbewerbsbehörde eine Beschwerde gegen die Interbankenentgelte von Mastercard und Visa eingereicht.Für die Gebühren bei grenzüberschreitenden Kartentransaktionen ist die EU-Kommissionen zuständig, das Bundeskartellamt hat die Entgelte für Zahlungsbewegungen innerhalb Deutschlands zu bewerten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bonner Behörde die letztinstanzliche Entscheidung des EuGH abwartet, bevor sie ihrerseits gegen die Interchange-Gebühren aktiv wird.
Laut HDE zahlt der Einzelhandel jährlich mehr als 500 Millionen Euro an Gebühren für Kreditkartengeschäfte. Über 80 Prozent davon entfalle auf die Interbankenentgelte, so der Verband.
Mastercard hatte seine Interchange-Gebühren für grenzüberschreitende Kartenzahlungen im Nachgang zu der Verbotsentscheidung der EU-Kommission im Juli 2009 drastisch reduziert, um Kompromissbereitschaft zu signalisieren. Grenzüberschreitende Kartenzahlungen sind seither für Händler teilweise günstiger als Transaktionen innerhalb ein und desselben Landes. Die Brüsseler Wettbewerbsdirektion wendet sich jedoch nicht nur gegen die Höhe der Gebühren sondern gegen das Gebührensystem als solches.
Die Krux der einseitigen Festlegung von Kartengebühren
Auch der Mastercard-Konkurrent Visa erhebt "multilateral Interchangefees" (MIF) und ist daher indirekt von der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union betroffen. Die beiden Wettbewerber arbeiten in einem so genannten Vier-Parteien-System (Händlerbank, kartenausgebende Bank, Händler, Kunde) und teilen die Auffassung, dass die MIF zur Finanzierung dieses Systems (Processing, Infrastruktur, Sicherheit, Betrugskosten, Marketing, Lizenzierungen, etc.) notwendig sind.Die EU-Kommission und das Europäische Gericht erster Instanz teilen diese Ansicht nicht. Die Kreditkartensysteme seien in einem Vier-Parteien-System auch ohne MIF zu finanzieren, heißt es aus Brüssel und nun auch Luxemburg. Der Kreditkartenanbieter American Express arbeitet in einem Drei-Parteien-System und legt die Gebühren daher unilateral gegenüber den Händlern fest. Günstiger für den Einzelhandel sind American Express-Karten allerdings nicht - im Gegenteil.
"Bislang werden nur knapp fünf Prozent des Umsatzes im Einzelhandel über Kreditkarten abgewickelt - eine Ursache dafür sind sicherlich die hohen Kosten des Systems", kritisiert Genth. Gebühren von über drei Prozent des Umsatzes seien keine Seltenheit und müssten vom Handel an alle Kunden weitergegeben werden. Damit zahle auch der Barzahler für die Nutzung der Kreditkarte an den Kassen mit. Änderungen lägen also im Interesse aller Verbraucher, so der Verband.
Auch das deutsche girocard-Verfahren (EC-Karten) beruht auf Kartengebühren, die von den Gremien der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) einseitig für eine Vielzahl von Marktteilnehmern - Banken und Händlern - festgelegt werden. Das Bundeskartellamt übt daher seit Monaten Druck auf die deutschen Banken aus, ein alternatives Gebührenmodell für das girocard-Verfahren zu entwickeln.
Noch ist allerdings offen, wie bilaterale Verhandlungen und Entgelttarife zwischen rund 2.200 Kreditinstituten und rund 400.000 Handelsunternehmen umgesetzt werden sollen. Verbändevereinbarungen, Volumentarife oder die Bündelungen der Verhandlungen durch die EC-Netzbetreiber werden aktuell diskutiert.