Eine Gruppe europäischer Konzerne verklagt das Kreditkartenunternehmen Mastercard wegen zu hoher Händlergebühren. Mastercard und Metro bestätigten die Schadenersatzklage gegenüber derhandel.de.
Zu den Klägern gehören danach der britische Onlinehändler Asos, die spanische Inditex-Gruppe (Zara, Pull & Bear, Massimo Dutti, Bershka, u.a.), die Metro Group AG, die Autovermieter Hertz und Auto Europe sowie die Deutsche Bahn.
Die Metro Group bestätigte auf Anfrage von derhandel.de zu der Gruppe der Kläger zu gehören, wollen jedoch keine Aussagen zur Höhe der Schadensersatzforderung abgeben.
Schadenersatzklage wegen rechtswidriger Kartengebühren
"Gemeinsam mit einer Reihe weiterer Konzerne haben wir nach umfassender Prüfung Ende 2012 in London eine Klage gegen Mastercard eingereicht", erklärte ein Sprecher der Metro gegenüber derhandel.de. "Mit dieser Klage werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht, die darauf beruhen, dass die EU-Kommission die Festsetzung von sogenannten Interbankenentgelten im Mastercard-System als Verstoß gegen das EU-Recht bewertet und dies erstinstanzlich durch die europäischen Gerichte bestätigt wurde".Die Metro Group sei nicht zuletzt mit Blick auf ihre Aktionäre gehalten, berechtigte Ansprüche gegen Dritte geltend zu machen. Über die so genannte "Merchant Service Fee" würden die Interbankenentgelte, auch als "Multilateral Interchange Fees" (MIF) bezeichnet, letztlich auf die Händler abgewälzt.
Ein Sprecher von Mastercard bestätigte, dass ein Kartellverfahren seit 2012 anhängig ist und betonte die Position von Mastercard, wonach die Interbankenentgelte ein wichtiger Mechanismus sind, um die Kosten in Kartensystemen fair zu verteilen.
Mastercard hatte gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erster Instanz vom Mai 2012 Rechtsmittel eingelegt, eine rechtskräftige Entscheidung steht noch aus. "Sollte die Entscheidung der EU-Kommission erneut bestätigt werden, so geht Metro insbesondere auf der Basis der bislang guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Mastercard davon aus, dass erlittene Schäden durch die Kreditkartenorganisation ausgeglichen werden", heißt es aus der Düsseldorfer Konzernzentrale.
In Rede stehen laut Manager-Magazin die Interchange-Gebühren für die Jahre 1992 bis 2007. Nach einer Entscheidung der EU-Kommission gegen das Gebührensystem von Ende 2007 hatte Mastercard ab 2008 temporär auf die Erhebung der umstrittenen Entgelte bei grenzüberschreitenden Transaktionen verzichtet.
EU-Kommission schlägt Regulierung vor und bettelte um Klagen
Nach jahrelangem Streit über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Interbankenentgelte bei Mastercard und Visa hat die EU-Kommission im vergangenen Jahr eine gesetzliche Regulierung der Händlergebühren für Kredit- und Debitkarten angekündigt. Die MIF-Sätze sollen demnach auf 0,3 Prozent vom Umsatz für Kreditkarten und 0,2 Prozent bei Debitkarten festgesetzt werden. Das durchschnittliche Interbankenentgelt beträgt in Deutschland derzeit für Kreditkarten 1,2 Prozent vom Umsatz.Zahlungsverkehrsexperten gehen nach dem bisherigen Stand der Diskussionen im Europäischen Parlament davon aus, dass die entsprechende Interchange-Verordnung ab Januar 2015 Inkraft tritt und - entgegen der ursprünglichen Pläne der Kommission - unmittelbar für nationale und internationale Kartentransaktionen greift.
Auch Klagen in den Vereinigten Staaten
Vertreter der EU-Kommission hatten Kartenakzeptanten in jüngster Vergangenheit eine Klage gegen die beiden internationalen Kartenorganisationen nahegelegt: "Mastercard und Visa könnten insbesondere auch Schadensersatzklagen aus dem Kreis der Händler drohen", warnte beispielsweise Alexander Gee, stellvertretender Leiter der Payment Unit in der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission, auf einer Veranstaltung Ende 2012 in Deutschland angesichts des EuGH-Urteils.In den USA klagen große Handelskonzerne ebenfalls seit Jahren gegen Mastercard und Visa wegen der Händlergebühren für Kartenzahlungen. Ein Vergleichsangebot in Höhe von 7,25 Milliarden US-Dollar (etwa 5,3 Milliarden Euro) lehnten die Kläger ab. Gegen eine Gerichtsentscheidung vom Dezember 2013, die den Schadenersatz auf 5,6 Milliarden US-Dollar rund (4,1 Milliarden Euro) festsetzt, prüfen die Händler Rechtsmittel.
Hanno Bender
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