Arbeitgeber und Gewerkschaft haben nun endgültig den neuen Mindestlohn für die Wert- und Geldtransportbranche verabschiedet.

Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) und die Gewerkschaft Verdi haben den Mindestlohn-Tarifvertrag für die bundesweit rund 10.000 Beschäftigte im Bereich der Geld- und Wertdienstleistungen unterschrieben.

Hintergrund ist die Einführung der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ab dem 1. Mai 2011.

Verband: Qualitätsstandards gesichert

"Die deutschen Qualitätsstandards sind für eine sichere und reibungslose Bargeldver- und -entsorgung in Deutschland zwingend geboten. Deshalb ist ein Mindestlohn-Tarifvertrag unter dem Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes besonders wichtig", sagte BDGW-Vorstandsvorsitzender Michael Mewes.

"Nur unter dieser Voraussetzung müssen nationale sowie aus dem Ausland in Deutschland anbietende Geld- und Wertdienstleister das Erfüllungsortprinzip via Rechtsverordnung verbindlich einhalten", erklärte der Verbandschef.

Die neuen Mindestentgelte werden laut BDGW insbesondere in Ostdeutschland zu Lohnerhöhungen führen.
Fahrzeuge für Geldtransport: Die Branche bekommt einen Mindestlohn. Foto: Mercedes-Benz
Fahrzeuge für Geldtransport: Die Branche bekommt einen Mindestlohn. Foto: Mercedes-Benz


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