Arbeitgeber und Gewerkschaft haben nun endgültig den neuen Mindestlohn für die Wert- und Geldtransportbranche verabschiedet.
Hintergrund ist die Einführung der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ab dem 1. Mai 2011.
Verband: Qualitätsstandards gesichert
"Die deutschen Qualitätsstandards sind für eine sichere und reibungslose Bargeldver- und -entsorgung in Deutschland zwingend geboten. Deshalb ist ein Mindestlohn-Tarifvertrag unter dem Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes besonders wichtig", sagte BDGW-Vorstandsvorsitzender Michael Mewes."Nur unter dieser Voraussetzung müssen nationale sowie aus dem Ausland in Deutschland anbietende Geld- und Wertdienstleister das Erfüllungsortprinzip via Rechtsverordnung verbindlich einhalten", erklärte der Verbandschef.
Die neuen Mindestentgelte werden laut BDGW insbesondere in Ostdeutschland zu Lohnerhöhungen führen.

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