Mazda liefert mit dem neuen MX-5 die perfekte Motivationshilfe für gestresste Mitarbeiter. An den Anblick eines Cabrios auf dem Firmenparkplatz müsste man sich allerdings erst noch gewöhnen...

In diesen Tagen präsentiert Mazda den neuen MX-5. Der offene Zweisitzer ist, 25 Jahre nach dem Debüt der Erstauflage, eine der wenigen Ikonen des japanischen Automobilbaus und mit 950.000 Exemplaren der weltweit meistverkaufte Roadster. Ein echtes Spaßauto, wie sich schon auf den ersten Testkilometern zeigte.

Kernige Motoren, ein knackiges Fahrwerk, direkte Lenkung, kurze Schaltwege und bezahlbare Preise bietet auch die vierte Generation, die ab 22.990 Euro (96 kW/131 PS) geordert werden kann. Der 2,0-Liter-Benziner mit 118 kW/160 PS kostet mindestens 26.890 Euro. Für das Frischluftvergnügen gibt es ein mit einem Handgriff schnell zu öffnendes Stoffverdeck. Und in den Stauraum im Heck passen immerhin zwei mittlere Musterkoffer.

Aber ein Cabrio als Firmenwagen? Das schickt sich nun wirklich nicht – denkt zumindest die überwiegende Zahl der Unternehmer und Flottenmanager. Und selbst dienstwagenberechtigte Mitarbeiter, oder private Flottenfahrzeugnutzer, so genannte User Chooser, trauen sich kaum, ihren Wunsch nach mehr Offenheit auszusprechen. Kunden oder Geschäftspartner mit einem Cabrio zu besuchen, kann schließlich unseriös wirken.

Firmenwagen sollte vier Türen und fünf Sitze haben

Gegen Cabrios in der Flotte sprechen, nach den Beobachtungen der auf gewerbliche Fahrzeugzulassungen spezialisierten Marktforscher von Dataforce, zudem die in der Regel höheren Leasingraten, die eingeschränkte Wintertauglichkeit und die Maßgabe, wonach ein Firmenfahrzeug vier Türen und fünf Sitzplätze haben sollte. Mit viertürigen Coupés bieten die Hersteller hierfür ansprechende Alternativen an und schließlich sind auch die immer sportlicher gestylten SUV stark gefragt.

Im Flottenmarkt haben Cabrios denn auch lediglich in kleinen Fuhrparks mit bis zu zehn Pkw ihre Nische gefunden, wie Dataforce ermittelt hat. Hier liegt der Marktanteil bei 3 Prozent und damit sogar noch etwas höher als im deutschen Gesamtmarkt (2,5 Prozent im Jahr 2014). Allerdings mit rückläufiger Tendenz. Dienstwagenregelungen, so genante Car Policies, in mittleren und großen Flotten erlauben in der Regel gar keine Cabrios.

Steuerrechtlich gibt es keine Hindernisse

Dabei gibt es steuerrechtlich gar keine Hindernisse, wie eine aktuelle Anfrage von Der Handel ergab: „Dem Bundesministerium der Finanzen liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Finanzämter bei der ertragsteuerlichen Beurteilung von Cabrios als Dienst- oder Firmenfahrzeug andere Maßstäbe anwenden, als bei der Beurteilung von normalen Kraftfahrzeugen“, erklärt die oberste Steuerbehörde in Berlin.

Soweit ein Kraftfahrzeug betrieblich verwendet wird, handelt es sich bei diesem Wirtschaftsgut um Betriebsvermögen. Die Aufwendungen für dieses Wirtschaftsgut stellen Betriebsausgaben dar. Bei der Überlassung eines Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer handelt es sich um eine betriebliche Nutzung durch den Arbeitgeber. Die Nutzung des Kraftfahrzeugs für private Zwecke ist zu versteuern: bei der privaten Nutzung durch den Steuerpflichtigen (Betriebsinhaber) als Entnahme nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG (Listenpreisregelung, Fahrtenbuchmethode); bei der privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer als Arbeitslohn in Form eines geldwerten Vorteils nach § 8 Absatz 2 Satz 2 EStG.

Abzug nur für "unangemessene Aufwendungen"

Einschränkungen für den Abzug von Betriebsausgaben gibt es lediglich für „unangemessene Aufwendungen, die die private Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren“ nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 7 EStG. Der Abzug der Betriebsausgaben ist dabei auf den angemessenen Teil beschränkt. Diese Regelung gilt auch für Kraftfahrzeuge des Betriebsvermögens, unabhängig davon, ob es sich um ein Cabrio handelt.

Freie Fahrt für das Frischluftvergnügen also. Und wenn es der Mitarbeitermotivation dient, könnte neben den dunklen Limousinen und Kombis auch mal ein Cabrio auf dem Firmenparkplatz stehen… Der neue Mazda MX-5 ist jedenfalls eine vergleichsweise budgetschonende Versuchung.

Bernd Nusser