Die Gedanken sind frei, das Kundenurteil auch – das ist jetzt höchstrichterlich bestätigt. Der Bundesgerichthof bestimmte, dass Bewertungen unter die Meinungsfreiheit fallen. Das dürfte das Vorgehen gegen Bewertungen erschweren, auch gegen die manipulierten?
Seine letzte Finanzierungsrunde konnte Mister Spex jetzt um 15 Millionen auf 80 Millionen Euro erhöhen. Der Online-Optiker expandiert gerade mit Filialen in der Fläche – und neue Läden kosten viel Geld. Investiert hat vor allem die Co-Investor-Gruppe, die sich auf Wachstumspläne von Mittelständlern konzentriert, berichtet Deutsche Startups.
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Digitalisierung in der Praxis
Wie sieht die Digitalisierung des Handels in der Praxis aus? Fragen Sie sich auch, mit welchen Lösungen Sie Ihre Unternehmensziele am besten erreichen? Wir stellen Ihnen ganz konkrete Digitalisierungsstrategien für den Handel vor und zeigen, welche Vorteile diese für die Unternehmen bringen. Von 360°-Omnichannel-Handel in Echtzeit bis hin zu Direct-to-Customer-Vertrieb - hier finden Sie alle Szenarios im Überblick.
///// INTERNATIONAL
Coole Schließfächer
Wachstum mit Service
Mit knapp 1,5 Milliarden Euro erreicht Coolblue zwar später als geplant seine Umsatzziele, doch unterm Strich bleiben rund 15 Millionen Euro Gewinn. Mit neuen Services will Coolblue weiter wachsen: Niederländer und Belgier können etwa im Online-Shop aus Rotterdam, der noch 10 Filialen betreibt, die Waschmaschine as a Service leihen. Außerdem weitet Coolblue seinen Lieferservice aus. Die Zahlen und Pläne beschreibt Exciting Commerce.
Dessous im Angebot
Einmal für Victoria's Secret laufen, das galt lange als Traum von Models und Sportlerinnen. Jetzt hat sich die Beteiligungsgesellschaft Sycamore Partners die Mehrheit am US-Wäschehersteller gesichert, vermeldet der Spiegel. 525 Millionen Dollar ließ sie sich die 55 % an Victoria's Secret kosten. Und muss jetzt vor allem Imagepflege betreiben: Schlechte Unternehmensführung, Missbrauchsvorwürfe und vor allem ein einseitiges Frauenbild haben den einst so schillernden Namen ramponiert.
///// TRENDS & TECH
Höchste Anerkennung von Bewertungen
Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) ging der Streit – jetzt haben wir's amtlich: Kundenbewertungen fallen unter die Meinungsfreiheit, sind gesellschaftlich erwünscht und genießen daher verfassungsrechtlichen Schutz, berichtet das Handelsblatt. Die Folge: Online-Händler müssen für die (freie) Meinung ihrer Kunden nicht einstehen und Bewertungen nicht löschen. Das hatte der Kläger, ein Wettbewerbsverein, verlangt, weil Kunden Tape-Verbände eines Herstellers als schmerzlindernd beschrieben hatten, obwohl diese Wirkung nicht nachgewiesen war. Bleibt die Frage, was gegen falsche, manipulierte Urteile getan werden kann.
Zahl des Tages
Favorit der Leser: Bezahlen ist wichtig im Shop: Mit beliebten Bezahlverfahren können Händler ihre Erlöse pushen. Mehr zur Studie rund ums Bezahen finden Sie hier.