Seit gestern ist das "Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 16. Mai 2001 in Kraft. Das neue Gesetz ermöglicht ab sofort den europaweiten Einsatz elektronischer Signaturen.

Seit gestern ist das "Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 16. Mai 2001 in Kraft. Das neue Gesetz ermöglicht ab sofort den europaweiten Einsatz elektronischer Signaturen.

Das Gesetz löst das Signaturgesetz von 1997 ab und regelt die notwendige Sicherheitsinfrastruktur für die elektronischen Signaturen, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden. Die erforderliche Anpassung der Formvorschriften soll rasch folgen. Der Regierungsentwurf zur Anpassung der Formvorschriften im Privatrecht wird derzeit im Bundesrat abschließend beraten.

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller: "Ich freue mich, dass das neue Signaturgesetz jetzt in Deutschland als einem der ersten EU-Länder geltendes Recht ist. Ich bin mir ganz sicher, dass die elektronische Unterschrift den IuK-Markt in Zukunft noch stärker beleben wird."

Parallel zum Signaturgesetz wird die neue Signaturverordnung vorbereitet. Das Bundeswirtschaftsministerium strebt an, die Signaturverordnung nach ihrer Notifizierung bei der Europäischen Kommission im Herbst zeitnah dem Bundeskabinett zur Verabschiedung vorzulegen. (KC)


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