Welche Anforderungen im kommenden Jahr konkret an ein Lastschrift-Mandat gestellt werden, ist noch immer unklar - auch für Onlinehändler eine schwierige Herausforderung.
Es sind nur noch wenige Monate bis zum SEPA-Stichtag, 1. Februar 2014, und dennoch gibt es seitens der Deutschen Kreditwirtschaft keine klaren Antworten: "Wir können den Onlinehändlern unter unseren Kunden derzeit keine Empfehlungen geben", sagt etwa Manfred Krüger, Geschäftsführer von Concardis, einem der führenden Dienstleister für bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland.
Ob für den Einzug von Lastschriften künftig ein handschriftlich unterzeichnetes Mandat erforderlich ist oder beispielsweise auch eine E-Mail als Einzugsermächtigung genügt, gehört zur Liste der offenen Fragen im Vorfeld der SEPA-Umstellung.
"Nach der derzeitigen Rechtslage sind für SEPA-Lastschriften unterschriebene Mandate erforderlich und ich weiß aus Gesprächen mit Banken auch, dass dies stichprobenartig geprüft werden soll", erläuterte Monika Holdenrieder, Leiterin Treasury der Verlagsgruppe Weltbild, auf dem Payment Kongress Mitte Mai in Frankfurt am Main. "Wir werden daher schriftliche Mandate von unseren Kunden einholen", so Holdenrieder.
In den Onlineshops der Verlagsgruppe Weltbild.de, Jokers.de, Kidoh.de und Buecher.de werden derzeit rund 16 Prozent aller Zahlungen per Lastschrift abgewickelt. Über das genaue Prozedere, welche Kundengruppen man auf welche Weise zur Erteilung eines SEPA-Mandats bewegen will, wird intern noch beraten.
Ein beliebtes und kostengünstiges Bezahlverfahren
Im deutschen Onlinehandel ist die Lastschrift bisher ein beliebtes Zahlungsmittel. In diversen Studien zu E-Payment-Verfahren rangiert sie regelmäßig auf den oberen Plätzen. Das Erfordernis einer handschriftlich erteilten Einzugsermächtigung wäre für Onlinehändler freilich ein kostspieliger Medienbruch, der allenfalls ganz treuen Stammkunden abverlangt werden könnte.Viele Händler vertrauen daher darauf, dass man so weiterverfahren kann wie bisher und eine Mandatserteilung auf elektronischem Wege genügt. Schließlich ist auch heute im Grunde eine handschriftliche Einzugs- oder Abbuchungsermächtigung nötig, es fragt in der Praxis aber keine Bank danach. Im Zweifelsfall kann der Kunde der Abbuchung im Nachhinein widersprechen - acht Wochen hat er dafür Zeit.
Gretchenfrage: Mandat mit oder ohne Unterschrift

Die Deutsche Bahn will beim Ticketverkauf im Internet ebenfalls an Mandatserteilung im bisherigen Stil festhalten, wie aus dem Unternehmensumfeld zu erfahren ist.
Wer nach dem SEPA-Stichtag im kommenden Jahr Lastschriften einreicht, ohne ein handschriftlich unterzeichnetes Mandat des Kunden im Archiv abgeheftet zu haben, geht allerdings ein Risiko ein, selbst wenn die Hausbank mitspielt.
"Falls kein wirksames Mandat erteilt wurde, kann der Lastschrift nach den SEPA-Regularien noch bis zu 13 Monate nach der Abbuchung widersprochen werden", erläutert Dr. Daniel Walter, Rechtsanwalt in der Kanzlei Osborne Clarke. "Es wird sehr wahrscheinlich Kunden, aber auch Insolvenzverwalter geben, die Lastschriftbuchungen in diesem Zeitraum widersprechen werden."
Europäisches überlagert deutsches Recht
Der SEPA-Experte hält die Rechtsfrage, ob nur ein unterschriebenes Mandat wirksam ist, für interpretationsfähig: "Die bislang vorliegenden Inkasso-Bedingungen der Banken deuten mal in die eine und mal in die andere Richtung", urteilt Walter."Auch die Gesetzgebungsmaterialien zum deutschen SEPA-Begleitgesetz oder die FAQ der Deutschen Kreditwirtschaft geben Banken und Händlern keine Rechtssicherheit, denn letztlich überlagert das europäische Recht die deutschen Regelungen und man kann die europäische SEPA-Verordnung auch dahingehend deuten, dass nur eine handschriftliche Mandatserteilung wirksam ist."
Mehr Klarheit zumindest für die Banken erhofft sich der Jurist von einem SEPA-Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das demnächst veröffentlicht werden soll. Wirkliche Rechtssicherheit wird es vermutlich jedoch erst geben, wenn die Frage von den Gerichten entschieden wurde.
Inzwischen bleibt Webshop-Betreibern, die auf Lastschriften setzen, nur zu raten, sich mit ihrer Hausbank oder ihrem Zahlungsdienstleister ins Benehmen zu setzen. Denn unabhängig von der Frage, welche Anforderungen die eigene Bank künftig an die Mandatserteilung stellt, sind weitere Punkte zu klären, etwa die Einrichtung einer Mandatsverwaltung.
Jedes Unternehmen muss für sein Geschäftsmodell individuell klären, ob sich Lastschriften künftig überhaupt noch rechnen: "Für Onlinehändler dürfte entscheidend sein, mit wie viel Aufwand die schriftlichen Mandate eingeholt und verwaltet werden können", sagt Reiner Ramacher, Vorstand der Postbank PB Firmenkunden AG. "Bei Webshops mit festem Kundenstamm wird es sich eher rechnen als bei solchen mit spontanen Einkäufern."
Erhebliche Mehrkosten beim Wechsel der Paymentverfahren

Auch bei der deutschen Kreditwirtschaft hält sich die Freude über die neuen europäischen Vorgaben in Grenzen, wie Dirk Braun, Direktor Cash Management & International Business der Commerzbank AG, einräumt.
"Die SEPA-Rulebooks schreiben physisch unterschriebene Mandate oder E-Mandate vor, für letztere fehlt bisher leider die technische Infrastruktur. Diese Situation ist für alle Marktteilnehmer unbefriedigend - auch für die Banken", betont Braun. In den Abstimmungsgremien der deutschen Kreditwirtschaft würden dazu "intensive und selbstkritische Diskussionen" geführt. "Wir sind zuversichtlich, dass es in absehbarer Zeit gelingen kann, gemeinsame Lösungen für E-Mandate sowie E- und M-Payments zu präsentieren", hofft der SEPA-Experte der Commerzbank.
SEPA bringt Onlinehändlern auch Vorteile
Wenn das elektronische Mandat kommen sollte, könnten Onlinehändler die Lastschrift auch im Auslandsgeschäft nutzen. Und es gibt nicht wenige Händler, die nur darauf warten: "Mit der Rechtssicherheit eines E-Mandats würden wir die Lastschrift auch in anderen Ländern als Bezahloption anbieten", sagt Paolo Oliva von Jades24.Der Webshop-Verantwortliche kann der Single Euro Payments Area (SEPA) nicht nur aus diesem Grunde auch positive Seiten abgewinnen: "Für unsere internationalen Aktivitäten hat SEPA klare Vorteile. Überweisungen aus dem Ausland werden zum Beispiel innerhalb von 24 Stunden gutgeschrieben. Das ist eindeutig ein Fortschritt", lobt Oliva.
Hanno Bender
Die Redaktion von Der Handel fragte bei den wichtigsten deutschen Banken nach, wie sich Onlinehändler, die Lastschriften einsetzen auf die SEPA-Umstellung vorbereiten sollen. Lesen Sie hier die Antworten.
Dieser Artikel ist in der Juni-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins Der Handel erschienen. Zum kostenfreien Probelexemplar geht es hier.