Geoblocking, One Stop Shop, Payment Service Directive: Gero Furchheim kämpft als bevh-Präsident und Händler für mehr Wettbewerb und weniger Grenzen in Europa.

 

Herr Furchheim, stößt das Onlinewachstum bald an Grenzen?

Gero Furchheim: E-Commerce hat noch lange sehr viel Kraft für weiteres Wachstum. Gerade durch Branchen, die bislang kein Angebot haben. Zum Beispiel Lebensmittel online zu bestellen, da werden wir noch mehr austesten und ausprobieren. Und ich kämpfe auch als bevh-Präsident dafür, dass innovative Branchen wie die Versandapotheken dabei sein können.

Warum?

Weil ich es nicht einsehe, dass aufgrund von europäischen Gerichtsurteilen, die mehr Wettbewerb bringen sollen, auf einmal der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten unterbunden werden soll. Das passt überhaupt nicht in eine zukunftsorientierte Landschaft, weil gerade aus solchen Nischen Innovationen, Vielfalt, Auswahl und auch mehr Qualität für die Konsumenten entstehen kann.

"Eine obligatorische harte Zwei-Faktor-Authentifizierung schüttet das Kind mit dem Bade aus."

Mehr Qualität für die Konsumenten?

Nehmen Sie zum Beispiel unser Mitglied Aponeo, eine Versandapotheke. Versandhandel heißt dort auch, dass der Apotheker sich viel stärker auf die eigentliche Beratung konzentrieren kann, weil viel Organisatorisches von Callcentern abgenommen wird und es nur um die Beratung geht. Zudem lässt sich das Zusammenspiel unterschiedlicher Medikamente ganz anders nachverfolgen.

Mit welchen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa hadern Sie noch?

Wir sind überzeugte Europäer. Wir sind sehr dafür, einen europäischen Binnenmarkt zu gestalten, der Chancen bietet. Alles, was einem Händler den Weg ins Ausland vereinfacht, ist wunderbar. Was mich aber aufregt, sind gutgemeinte Initiativen, die de facto doch Begrenzung und Gefährdung darstellen.

Zum Beispiel?

Im Rahmen der Umsetzung der Payment Service Directive 2 wird ein Konzept diskutiert, das Zahlungen sicherer machen soll. Das ist wichtig für uns, gar keine Frage. Wenn aber in diesem Zusammenhang eine obligatorische harte Zwei-Faktor-Authentifizierung eingefordert wird, ohne sich am tatsächlichen Risiko der Bezahlung zu orientieren, schüttet das das Kind mit dem Bade aus.

Inwiefern?

Anders als bislang praktiziert, müsste nach diesem von der Europäischen Bankenaufsicht vorgeschlagenen Modell jede Bezahlung im Internet durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung legitimiert werden. Selbst langjährige, dem Händler bekannte Bestandskunden müssten dann im Check-Out zu TAN-Generator oder gedruckter TAN-Liste greifen. Ein Irrsinn, der gerade im Mobile Commerce zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Kunden führen würde.

"Eine Warensendung von China in die Europäische Union mit der Post ist günstiger als beispielsweise von Schweden nach Italien. Das ist Wahnsinn."

Warum sehen Sie das Verbot von Geoblocking als Einschnitt in die Vertragsfreiheit?

Es ist ein Unterschied, ob ein europäischer Tourist in ein deutsches Ladengeschäft geht und dort alle Waren kaufen kann, oder ob er sie aus der Ferne bestellt. So stark wir es befürworten, das Geschäft über Grenzen hinweg zu vereinfachen, möchte ich nicht verpflichtet werden, mit jemandem eine Geschäftsbeziehung einzugehen, in dessen Land ich nicht die gesetzlichen Bedingungen kenne und wo es eine Menge Herausforderungen gibt. Anfangs entstand die Idee einer europaweiten Lieferverpflichtung, das war hanebüchen. Wenn man sich anschaut, wie aufwändig es ist, eine Zwei-Mann-Logistik in Deutschland auf die Beine zu stellen und dann theoretisch auf eine griechische Insel liefern zu müssen. Das wäre das Ende von vernünftigem Handel.

Dafür gab es ja dann einen Kompromiss.

Genau, der sah auf den ersten Blick vernünftig aus, nämlich dass wir Bestellungen aus anderen EU-Ländern akzeptieren müssen, aber nur in Länder liefern, die wir selbst betreuen. Aber es gibt eine Reihe von Fragen, die noch nicht beantwortet werden.

Welche sind noch offen?

Allen voran die Frage des Käuferrechts, weil der Käufer im Ausland auch davon ausgeht, dass er zu seiner Gerichtsbarkeit in der Heimat gehen kann. Das heißt, ich muss mich als Händler mit dem Unionsrecht in 28 Ländern auseinandersetzen.

Sind denn die Verbraucherrechte in der Europäischen Union so unterschiedlich?

Nicht unbedingt, aber die Tücken liegen im Detail. Beispielsweise beim Umweltschutz haben wir keine Harmonisierung. Wenn ich Möbel nach Frankreich liefere, bin ich verpflichtet, von dem Kunden einen Beitrag zur Entsorgung zu erheben und an eine französische Organisation abzuführen. Wie ist es dann mit dem Kollegen, der von einem französischen Möbelhändler abgemahnt wird. Das sind eine ganze Menge Risiken, die nicht geklärt sind.

Gibt es nur juristische Bedenken?

Nein, es ist für mich als Händler auch entscheidend, welche Reputation ich habe, welche Kundenbewertungen ich bekomme. Wenn ich beispielsweise mit einem Kunden in Spanien nicht vernünftig über eine Retoure sprechen oder ihm ein Ersatzteil nicht binnen 24 Stunden schicken kann, werde ich schlechte Kundenbewertungen bekommen. Deshalb ist es unsinnig, mehr grenzüberschreitenden Handel über den Zwangshebel zu fördern.

Wie steht es mit steuerrechtlichen Hemmnissen?

Das ist ein großes Thema. Da müsste nun endlich der OneStopShop für die Umsatzsteuer umgesetzt werden. Wir brauchen Vereinfachungen, mehr gemeinsame Rechtsnormen, damit Onlinehandel über die Binnengrenzen hinweg attraktiv wird. Schlupflöcher für die Umsatzsteuerpflicht, vor allem bei dem Import in die EU, müssen hierbei wirksam geschlossen werden, was ja aktuell auf Grund der Kritik des Bundesrechnungshofes intensiv diskutiert wird.

Das komplette Interview lesen Sie in der Ausgabe 1/2017 von Der Handel

Welche Erfolge hat der bevh in der aktuellen Diskussion bisher auf Europaebene erzielt?

Wir sind mitten im Prozess, machen unsere Grundposition deutlich und versuchen, die Umsetzung möglicher Regeln für Onlinehändler gangbar zu gestalten. Zum Beispiel war vorgesehen, dass ein Händler alle Zahlungsarten anbieten muss. In einem Zwischenschritt haben wir erreicht, dass diese Verpflichtung rausgenommen wurde. Das ist für uns ein zentrales Thema, denn das in Deutschland beliebte elektronische Lastschriftverfahren funktioniert nur, wenn ich eine Bonitätsauskunft einholen kann.

Sie treten für freien Handel ein, prangern aber gleichzeitig eine Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten Chinas an. Was steckt dahinter?

Im Weltpostverein, dem weltweiten Zusammenschluss aller Postbehörden, werden Tarifgruppen für Brief- und Warensendungen gebildet. Bislang ist China als Drittweltland eingruppiert. Das kann zu einem unfairen Wettbewerb führen, weil eine Warensendung von dem bevorzugten Drittweltland China in die Europäische Union mit der Post günstiger ist als beispielsweise von Schweden nach Italien. Das ist Wahnsinn. Ein europäischer Händler muss theoretisch im Schnitt rund dreimal mehr für das gleiche Paket zahlen als ein chinesischer Händler. Aufgrund des Protests der E-Commerce-Branche hat man allerdings kürzlich beim Weltpostverein beschlossen, dass die einzelnen Stufen bis 2021 angepasst und harmonisiert werden sollen. Das unmittelbare Aufbäumen der Branche hat sich also gelohnt.



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