Ein Gericht soll nun klären, ob der schwäbische Markenartikler an Praktiker Ware liefern muss. Gardena fürchtet um sein Image bei den Rabattaktionen der Baumarkt-Kette.
Saarbrücken Klage gegen die Gardena GmbH und die Gardena
Deutschland GmbH eingereicht. Das Gericht soll nun in einem Hauptsacheverfahren
klären, ob der Gartenartikelhersteller zur Belieferung von Praktiker verpflichtet ist.
Gardena hatte zum 29. Februar 2008 die Geschäftsbeziehungen zu Praktiker
gekündigt. Damit reagierte das Unternehmen auf die Rabattaktionen der Baumarktkette, die angeblich schädlich für die Premiummarke seien.
Dagegen hatte Praktiker vor Gericht eine einstweilige Verfügung auf Weiterbelieferung erwirkt. Gegen diese Entscheidung hatte der zur schwedischen Husqvarna-Gruppe gehörige Hersteller aus Ulm wiederum Widerspruch eingelegt. Daraufhin wurde die Verfügung wieder aufgehoben.
Auf Vergleich geeinigt
Bis zur rechtskräftigen Klärung des nun begonnenen Klageverfahrens habensich beide Seiten zu Wahrung ihrer jeweiligen Interessen auf einen Vergleich
geeinigt. Bis dahin wird Praktiker von Gardena nur noch mit einem
Teil des Sortiments beliefert. Gardena ist jedoch zuversichtlich, dass
das Gericht keine Belieferungspflicht sehen wird, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.
Eine gerichtliche Klärung in erster Instanz wird in diesem Jahr nicht erwartet.