Die Rewe-Gruppe weist die Vorwürfe der Verbraucherschützer in Sachen Lastschrift zurück. Das Kartenzahlungsverfahren sei verbraucherfreundlich und sicher. Die Kette Famila hat derweil reagiert.
"Insgesamt ist das Bezahlen per EC-Lastschrift mit Unterschrift für den Kunden schnell, bequem und auch im Hinblick auf den Datenschutz sicher", heißt es in der Erklärung. Die Einwilligungstexte auf der Rückseite der Kassenbon seien mit Datenschützern abgestimmt.
Wie ebenfalls heute bekannt wurde, klagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) vor dem Kieler Landgericht gegen die Handelskette Famila wegen der Einzugs- und Adressauskunftsermächtigung auf den Kassenbons. In diesem Zusammenhang wurden auch die Rewe-Gruppe und ihr Discounter Penny in der Berichterstattung genannt.
Das kartengestützte Lastschriftverfahren (ELV) wird in unterschiedlicher technischer Ausprägung in zahlreichen Handelsunternehmen eingesetzt. Laut einer aktuellen Studie des EHI Retail Institutes wurden im vergangenen Jahr rund ein Drittel aller Kartenzahlungen und damit 12,2 Prozent des gesamten Einzelhandelsumsatzes mit diesem Verfahren abgewickelt.
Keine personenbezogenen Daten betroffen
Die Rewe hält die Erklärungen auf ihren Kassenbons für unbedenklich: "Wenn der Kunde mit seiner EC-Karte bezahlt und den Bon unterschreibt, so genehmigt er mit seiner Unterschrift lediglich die Weitergabe von kaufbezogenen Daten an den Zahlungsdienstleister Easycash."Zu den übermittelten Daten gehören laut Rewe Bankleitzahl, Kontonummer, Bonsumme, der jeweilige Supermarkt sowie das Kaufdatum. Personenbezogene Daten wie Vor- oder Familienname würden nicht weitergegeben, versichert das Handelsunternehmen, zumal diese nicht auf der EC-Karte gespeichert seien.
Der Dienstleister Easycash übernehme die Abwicklung der Zahlung mit der Bank des Kunden. Eine anderweitige Weitergabe oder Nutzung der Daten durch den Ratinger Dienstleister sei vertraglich ausgeschlossen. Dieser Ablauf entspreche den Regelungen des deutschen Lastschriftverfahrens und trage den Belangen des Datenschutzes Rechnung, so die Rewe.
Famila stellt auf Girocard-Verfahren um
Famila (nordost) arbeitet mit dem Zahlungsdienstleister Telecash zusammen, der abweichende Ermächtigungstexte auf der Bonrückseite verwendet. Das Unternehmen hat inzwischen reagiert und setzt nun ausschließlich das Girocard-Verfahren (ehemals: EC-Cash) ein."Unser Dienstleister Telecash hat das Verfahren geprüft und ist sich sicher, dass nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird", erläutert Famila-Geschäftsführer Christian Lahrtz. "Da wir unsere Kunden aber auf keinen Fall verunsichern wollen, haben wir heute bereits auf das PIN-Verfahren mit Eingabe der Geheimzahl umgestellt."
Die Telecash verweist in einer Stellungnahme darauf, dass die vom vzbv kritisierte Klausel von der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde genehmigt worden sei.
Die Rewe unterstreicht in ihrer Erklärung zudem die Kundenfreundlichkeit des ELV-Verfahrens: "Für den Kunden hat das Lastschriftverfahren mit Unterschrift im Vergleich zur Nutzung seiner PIN den Vorteil, dass er die Lastschrift mit Unterschrift sechs Wochen lang widerrufen kann", betonen die Kölner. In diesem Fall kehre sich die Beweislast um, mit der Folge, dass der Händler den Kauf belegen muss.
Stellvertreterkrieg um Datenschutz?
In der Handelsbranche wird unterdessen über die Hintergründe des Vorstoßes der Verbraucherschützer zum jetzigen Zeitpunkt spekuliert. Auf dem EHI Kartenkongress Anfang dieser Woche in Köln hatte Wolfgang Adamiok, Direktor für Zahlungsverkehr und Kartenstrategie des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes (DSGV), ein neues Preismodell für das PIN-gestützte Girocard-System der deutschen Banken vorgestellt.Das im Handel beliebte - weil kostengünstige - elektronische Lastschriftverfahren (ELV), kritisierte Adamiok dabei explizit auch aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken. Dieser Vorwurf ist neu und wird nun offenbar von den Verbraucherschützern aufgegriffen. Das unterschriftenbasierte Kartenverfahren wird seit 1992 praktiziert, es wurde von der Deutschen Bank zusammen mit Peek & Cloppenburg entwickelt.
Die so genannten EC-Netzbetreiber wie Telecash, Easycash, Intercard, Montrada oder B+S Card Service wickeln die Debitkartenzahlung zwischen Händlern und Banken ab. Um das ungarantierte Lastschriftverfahren (ELV) gegen Zahlungsausfälle abzusichern, pflegen einige von ihnen intelligente Sperrdateien, die aus der Zahlungshistorie der Karte Bonitätsbewertungen ableiten.
Auch Informationen über gestohlene oder verloren gegangene Karten gehen in diese Datenbanken ein. Hierzu arbeiten Handelsunternehmen, Netzbetreiber und Polizeidienstellen zusammen, um Kartenmissbrauch zu bekämpfen.
Entscheidung über Unterschrift oder PIN in Sekunden
An der Ladenkasse wird mit Hilfe dieser Informationen binnen Sekunden entschieden, ob der Karteninhaber per Unterschrift zahlen kann oder ob sicherheitshalber die PIN für das garantierte Girocard-Verfahren notwendig ist. Für die Zahlungsgarantie muss der Händler dann eine Bankgebühr von 0,3 Prozent vom Umsatz (mindestens 8 Cent) entrichten.Der Handelsverband HDE fürchtet, dass die Banken die Kontoinformationen künftig von den Karten herunternehmen beziehungsweise verschlüsseln, um das bankenunabhängige Lastschriftverfahren technisch unmöglich zu machen. Darüber hinaus bedroht die SEPA-Initiative der EU-Kommission die Zukunft des deutschen Lastschriftverfahrens.
Der Einzelhandel wäre ohne ELV-Verfahren bei der Kartenakzeptanz vollends von der Gebührenpolitik der Banken abhängig. Dies kann freilich auch nicht im Sinne der Verbraucherschützer sein.