Die Drogeriemarktkette Rossmann setzt bei der Kartenzahlung künftig auf ein Mischverfahren von Girocard- und ELV-Verfahren - und akzeptiert Kreditkarten.

Die Nummer Zwei der deutschen Drogeriemarktbranche wird ab Frühjahr 2013 Kreditkarten von Mastercard, Visa und American Express akzeptieren. Gleichzeitig stellt Rossmann bei den Debitkarten auf ein Mischverfahren von Girocard-Zahlungen mit PIN-Eingabe und Lastschriftverfahren mit Unterschrift (ELV) um.

"Wir kompensieren die Mehrkosten, die durch die Akzeptanz der Kreditkarten entstehen, durch die Einsparungen von Kartengebühren im Girocard-System", erläutert Ulrich Bensemann von Rossmann gegenüber derhandel.de.

ELV-Verfahren wesentlich günstiger für den Handel

Handelsunternehmen müssen für die Zahlungsgarantie bei Kartentransaktionen in der Regel 0,3 Prozent vom Umsatz bezahlen (mindestens 8 Cent). Im ELV-Verfahren fallen keinerlei Bankgebühren an, dafür trägt der Händler das Risiko des Zahlungeingangs - etwa bei nicht gedeckten Konten oder Rückruf der Lastschrift.

Dieses Risiko sichern spezialisierte Zahlungsdienstleister - so genannte Netzbetreiber wie easycsah, Telecash und Intercard - mit Hilfe von Sperrdateien sowie anderen Sicherheitsmechanismen gegen Gebühren ab, die weit unter 0,3 Prozent vom Umsatz liegen.

Rossmann lässt seine jährlich rund 40 Millionen Kartentransaktionen in Deutschland auch künftig weiterhin über easycash abwickeln. Das Ratinger Unternehmen konnte nach eigenen Angaben im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt zwölf Neukunden für sein online gestütztes Lastschriftverfahren (OLV) gewinnen und versucht derzeit, das Verfahren auch nach Österreich zu exportieren.

Auch beim Kreditkartenacquiring hat sich Rossmann für easycash entschieden.  Die Kreditkartenorganisation Visa hatte erst jüngst die Gebühren für die Drogeriemarktbranche deutlich gesenkt.

"Wir hatten uns in der Vergangenheit gegen das kostengünstigere Lastschriftverfahren entschieden, weil wir den Aufwand des Belegmanagements an der Kasse fürchteten", sagt Ulrich Bensemann. "Mit der Einführung der Kreditkartenakzeptanz müssen wir uns nun ohnehin mit dieser Zettelwirtschaft befassen, daher war die Entscheidung für OLV nur konsequent".

Die Archivierung und Digitalisierung der unterschriebenen Kassenzettel ist Teil des Dienstleistungspakets der easycash.

Zukunft des Lastschriftverfahrens im SEPA-Zeitalter

Das im Einzelhandel verbreitete Kartenzahlungsverfahren per Unterschrift und Lastschrift (ELV) hat jüngst eine wichtige Hürde genommen, um auch im Zeitalter der Single Euro Payments Area (SEPA) über den bisherigen Stichtag 1. Februar 2016 weiter existieren zu können.

Für SEPA-Lastschriften wird es nicht - wie ursprünglich vorgesehen - notwendig sein, Name und Adresse des Bezogenen zu erfassen, was an der Ladenkasse unpraktikabel gewesen wäre.  Stattdessen reicht für ein Lastschriftmandat die Übermittlung der Kontoverbindung und das Gültigkeitsdatum der Bankkarte aus.

Das hat das europäische Bankengremium EPC Ende September für das kommende "SEPA-Rulebook" beschlossen, wie Ralf-Christoph Arnoldt, Abteilungsleiter Zahlungsverkehr im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) gegenüber dem Wirtschaftsmagazin Der Handel bestätigte.

Nach Informationen von Der Handel hat das Bundeskartellamt Fragebögen an Handelsunternehmen versandt, um sich ein Bild von den bilateralen Verhandlungen über Kartengebühren im Girocard-Verfahren zu machen. Es handle sich um eine bloße Marktbeobachtung, teilte ein Sprecher der Wettbewerbsbehörde auf Anfrage von Der Handel mit. Das Thema "Girocard-Gebühren" geniesse bei der zuständigen Beschlussabteilung derzeit keine Priorität.