Am 1. November startete die SEPA-Lastschrift. Mit einem europaweit einheitlich Standard soll sie den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr erleichtern. Der Handel lehnt sie ab.
Mit der Single Euro Payments Area will die EU-Kommission den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb der beteiligten Länder harmonisieren, um Wettbewerbsschranken und Marktbarrieren anzubauen. Auch der Kartenzahlungsverkehr soll im Zuge der politischen Initative europaweit vereinheitlicht werden: Jede Karte soll SEPA-weit an jedem Terminal einsetzbar sein.
Bürokratische Lastschrift mit Sprengpotenzial
Die SEPA-Lastschrift bringt für den deutschen Einzelhandel Sprengpotenzail mit, da sie das so genannte elektronische Lastschriftverfahren (ELV) gefährdet. Die aufgrund ihrer geringen Kostenstrukturen beliebte Kartenzahlung mit Unterschrift basiert bislang auf dem deutschen Lastschriftverfahren. Zudem muss die europäische Lastschrift mindestens fünf Tage vor Fälligkeit eingereicht werden, bei ihrem deutschen Pendant sind Einreichung und Wertstellung binnen Tagesfrist möglich.Der Händler oder sein Zahlungsdienstleister reicht auf Basis des unterschriebenen Kassenbelegs eine Lastschrift bei der Kundenbank ein und erhält den entsprechenden Betrag bei ausreichender Bonität des Kontos gutgeschrieben.
Die von der EU-Kommission definierte SEPA-Lastschrift lässt dieses einfache Verfahren aufgrund umfangreicher Mandatierungspflichten und Wertstellungsvorschriften für die neue europäische Lastschrift nicht mehr zu. Bei der SEPA-Lastschrift muss der Kunde beispielsweise auf dem Lastschriftmandat den Namen und die vollständige Adresse angeben.
Teurer Parallelbetrieb für die Banken
Zunächst wird die europäische Kreditwirtschaft die SEPA-Lastschrift und -Überweisung paralell zu den jeweiligen nationalen Verfahren betreiben. Doch auf Dauer ist dieser Doppelbetrieb von mehreren Zahlungssystemen für die Banken eine kostenspielige Angelegenheit. Bislang nutzen zudem nur wenige Unternehmen überhaupt die neuen Verfahren, da sie kaum Vorteile, aber oftmals hohe Umstellungskosten mit sich bringen.Die EU-Kommission erwägt daher ein Enddatum für die Zulässigkeit der nationalen Verfahren festzulegen, um dem SEPA-Projekt zum Durchbruch zu verhelfen. Damit wäre dem im Handel beliebten ELV-Verfahren die Grundlage entzogen. Bislang ist es eine kostengünstige Alternative zum EC-Karten-Verfahren (Girocard), für das Bankgebühren anfallen. Zudem fungiert das ELV-Verfahren als Notfallsystem, wenn die Autorisierungszentralen für das garantierten Girocard-Verfahren ausfallen, was häufiger der Fall ist.
Scharfe Kritik vom HDE
Der Hauptverband der deutschen Einzelhandels kritisiert daher die Einführung der SEPA-Lastschrift: "Der Handel hält am bewährten und beliebten Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift (ELV) fest", sagt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer im HDE. "Ein Enddatum für die Abschaltung des ELV darf es nicht geben".Das von der Kreditwirtschaft als Alternative bereitgestellte Electronic Cash-Verfahren mit PIN-Eingabe koste den Handel jährlich rund 250 Millionen Euro, die letztendlich an die Kunden weitergegeben werden müssen, so Genth.
Das Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift ist eines der meistgenutzten Zahlungsmittel im Handel. Etwa zwölf Prozent des Umsatzes werden nach Angaben des EHI Retail Institute mit diesem System getätigt. Seit diesem Sommer ist es auch an den 2.500 Aral-Tankstellen im Einsatz, da die Deutsche BP aus Kostengründen vom Girocard zum Lastschriftverfahren mit Karte und Unterschrift gewechselt ist.
In der November-Ausgabe (Erscheinungstermin 4. November) beschäftigt sich das Wirtschaftsmagazin Der Handel ausführlich mit dem Thema "Bezahlen im Einzelhandel" und stellt unter anderem neue Preismodelle und Technologien bei der Kartenakzeptanz vor.