Online-Händler können Lastschriften auch im SEPA-Zeitalter weiterhin nutzen. Eine Erklärung der Bundesbank und des Bundesfinanzministeriums soll nun für Rechtssicherheit sorgen.

Auch im einheitlichen europäischen Zahlungsraum (SEPA) können Kunden im Online-Handel weiterhin per Lastschrift bezahlen. Das geht aus eine gemeinsamen Erklärung von Bundesbank und Bundesfinanzministerium hervor, die die bisherige Rechtsunsicherheit bei der Mandatierung von Lastschriften im SEPA-Zeitalter beenden soll.

"Weder die europäische SEPA-Verordnung noch das SEPA-Begleitgesetz ändern etwas an der Möglichkeit, Lastschriftmandate im Internet zu erteilen", bekräftigte Hartmut Koschyk, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesminister der Finanzen (BMF), die Rechtsauffassung des deutschen Gesetzgebers nach einer Verständigung des SEPA-Rates in dieser Woche.

Wie bisher auch entscheidet danach die Bank des Lastschrifteinreichers, ob sie im Internet erteilte Mandate akzeptiert. Ausschlaggebend sind weiterhin die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleiter.

Die Internet-Lastschrift hat eine SEPA-Zukunft

Den Zahlungsempfänger trifft wie bisher auch die Darlegungs- und Beweislast eines vom Zahler autorisierten Mandats. Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank, begrüßte den erzielten Konsens darüber, dass sich an der bisherigen Geschäftspraxis grundsätzlich nichts ändern muss: "Dies ist ein wichtiges Signal für den deutschen Markt. Nun haben wir Klarheit bei der Nutzung der Lastschrift im Internethandel."

"Das Bundesministerium der Finanzen und die Deutsche Bundesbank sehen aber dennoch weiterhin den Bedarf, mittelfristig eine nutzerfreundliche europaweite Lösung für die elektronische Erteilung von Lastschriftmandaten (E-Mandat) zu entwickeln", heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Die europäischen Banken bemühen sich, Lösungen für ein solches eMandat zu entwickeln.

"Das sind gute Nachrichten für alle Online-Shopper. Denn das Bezahlen per Lastschrift ist einfach und bequem. So können Kunden ohne Kreditkarte oder Online-Banking einfach unter Angabe der Kontoverbindung bezahlen", erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth in einer Stellungnahme. Es bestehe Einvernehmen mit den Banken, dass sich an der derzeitigen Geschäftspraxis bis zu einer europaweit einheitlichen Lösung für die Online-Lastschrift nichts ändern wird.

"Das Bezahlen per Lastschrift ist bei den Kunden im Online-Handel sehr beliebt. Im laufenden Jahr werden über fünf Milliarden Euro über dieses Verfahren im Online-Handel abgerechnet werden", so Genth. Laut EHI Retail Institute beziffert sich der Anteil der Internet-Lastschriften am Onlinehandels-Umsatz auf knapp 16 Prozent.

Grünes Licht, aber keine freie Fahrt für die Lastschrift

Vor der Verständigung des SEPA-Rates war die Zukunft der Online-Lastschrift im Vorfeld der Einführung des europäischen Zahlungsraumes SEPA zum 1. Februar 2014 in Gefahr. Die neuen Regelungen zur SEPA-Lastschrift konnten dahingehend interpretiert werden, dass Lastschriften nur mit einer Unterschrift auf Papier möglich sein sollten - was für Onlinehändler und Kunden ein beträchtlicher Mehraufwand bedeutet hätte und das bislang bequeme Zahlverfahren in Frage gestellt hätte. Die Problematik hat Der Handel unter anderem in diesem Beitrag aufgezeigt.

Der Deutsche SEPA-Rat unter Federführung von Bundesfinanzministerium und Bundesbank hat nun mit seiner Klarstellung reagiert und deutlich gemacht, dass einer Fortführung der bisherigen Geschäftspraxis für die Einlösung von im Internet erteilten Lastschriftmandaten nichts im Wege steht.

"Der SEPA-Rat hat erfreulicherweise eine pragmatische Lösung für den Online-Handel gefunden", kommentiert Thomas Schräder, PwC-Partner und Experte für den Bereich Treasury. "Die übrigen SEPA-Regeln sind von dem Beschluss aber nicht berührt - insbesondere die Dokumentations- und Informationspflichten im Lastschriftverfahren gelten zum Starttermin auch im Online-Handel", warnt der Zahlungsverkehrsexperte.

"Der Zeitplan bleibt ehrgeizig"

Verbraucher müssen beispielsweise über die Abbuchung eines Rechnungsbetrages mindestens 14 Tage im Voraus informiert werden ("Pre-Notification"). Bei der Bank muss die Basislastschrift mindestens fünf Tage vor dem Einlösungsdatum vorliegen, bei wiederholtem Einzug reicht eine Vorlaufzeit von zwei Tagen.

"Zwar ist der Umstellungsaufwand für den Online-Handel durch den Beschluss des SEPA-Rates etwas geringer geworden, der Zeitplan bleibt jedoch ehrgeizig", so Schräder. Laut der jüngsten europaweiten PwC-Umfrage zum Stand der SEPA-Vorbereitungen (SEPA Readiness Thermometer August 2013) ist die rechtzeitige Umstellung bei annähernd 40 Prozent der Handels- und Konsumgüterunternehmen zweifelhaft. Dennoch verfügten fast 70 Prozent der Befragten über keinen "Plan B" für den Fall, dass es nach dem 1. Februar 2014 zu Verzögerungen im Zahlungsverkehr kommen sollte.

"In der Handels- und Konsumgüterbranche können wegen der stark ausdifferenzierten Lieferketten schon kleinere Störungen bei der Zahlungsabwicklung gravierende Folgen haben. Für die Unternehmen ist die Empfehlung des SEPA-Rates somit ein wichtiges Signal um die Umstellung nun vollumfänglich voranzutreiben", betont Gerd Bovensiepen, Partner und Leiter des Bereichs Handel und Konsumgüter in Deutschland und Europa bei PwC.