Eigentlich wollen sowohl die Gewerkschaft Verdi wie auch der Handelsverband HDE einen Mindestlohn im Einzelhandel. Nur über das Prozedere sind sie sich nicht einig.
Der Handelsverband habe der Gewerkschaft angeboten, zunächst einen Mindestlohn zu vereinbaren, erläuterte Jöris. Alle Unternehmen, die die Lohnuntergrenze unterstützten, könnten der Tarifgemeinschaft beitreten. Wenn genug Firmen Mitglied seien, könne der Mindestlohn auf die gesamte Branche ausgedehnt werden. So könnten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn erfüllt werden. Verdi verlangt dem Bericht zufolge dagegen, dass die Arbeitgeber zunächst für die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft werben.
Nach der Gesetzeslage kann ein von den Tarifparteien vereinbarter Mindestlohn nur dann für die ganze Branche für verbindlich erklärt werden, wenn mindestens 50 Prozent der Beschäftigten - im Einzelhandel knapp drei Millionen - in tarifgebundenen Firmen arbeiten.