Sieht edel aus - soll aber ein Etikettenschwindel sein: Höffner hatte bisher mit einem Testsiegel für das "beste Möbelhaus" geworben. Das Landgericht Potsdam hat die Werbung untersagt. Der Händler hat Revision eingelegt.
Das vom Deutschen Institut für Service-Qualität verliehene Testsiegel sei irreführend, weil der Test erhebliche methodische Mängel aufweise, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Außerdem erwecke das Siegel den falschen Eindruck, das Testinstitut sei eine staatliche oder staatlich anerkannte Einrichtung.
Die Verbraucherzentrale hatte das Möbelhaus wegen der umstrittenen Test-Werbung verklagt.
Platz eins - mit Schwarz, Rot, Gold
Das Deutsche Institut für Service-Qualität hatte Höffner in einer Untersuchung von 14 Unternehmen mit dem Testsiegel "1. Platz, Bestes Möbelhaus" ausgezeichnet, farblich umhüllt in den Nationalfarben Schwarz, Rot und Gold.Das Siegel erwecke den Eindruck, der Test sei durch eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Institution durchgeführt worden, kritisierten die Richter. Tatsächlich handele es sich aber um eine private Firma, die für die Nutzung der Siegels Geld verlange.
Kein Test der Kernleistungen
Laut Verbraucherzentrale bescheinigten die Richter dem Test zudem erhebliche methodische Mängel. Das Institut hatte vorwiegend die Beratungssituation in den Möbelhäusern untersucht. Deren Kernleistungen, der Verkauf und die Lieferung von Möbeln, wurden gar nicht getestet.Außerdem habe rund die Hälfte der Prüfpunkte auf der subjektiven Beurteilung der Testpersonen beruht, die beispielsweise die "Raumatmosphäre" und das "Erscheinungsbild der Mitarbeiter" bewerteten.
Der Test lasse keinen Schluss auf die generelle Qualität der getesteten Möbelhäuser zu. Die Werbung als "bestes Möbelhaus" sei daher irreführend, entschieden die Richter.
Auf der Internetseite wirbt nun das Unternehmen unter anderem mit dem Prädikat "Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister 2011", das in einem Wettbewerb vom "Handelsblatt" sowie der Universität St. Gallen vergeben wurde.