"Die Hersteller ignorieren den Beschluss des Bundeskartellamts", moniert der Bundesverband Onlinehandel (BVOH). Er stützt sich auf eine aktuelle Mitgliederbefragung: Danach geben 64 Prozent der befragten Händler an, es sei kein Unterschied im Herstellerverhalten zu bemerken, nach wie vor gebe es Vertriebsbeschränkungen und Ausgrenzungen für den Onlinehandel. Jeder Vierte erklärt sogar, die Zahl der Marken mit Beschränkung sei sogar größer als vor den Kartellamtsveröffentlichungen.
"Es kann nicht sein, dass die Hersteller Entscheidungen der obersten Wettbewerbshüter und richtungsweisende Gerichtsurteile ignorieren", wettert BOVH-Präsident Oliver Prothmann. "Das geht ganz klar zu Lasten der kleinen und mittelständischen Händler. Das kann so nicht weitergehen, denn menschliche Existenzen stehen auf dem Spiel. Einkommenssituationen ganzer Familien sind gefährdet, denn knapp 15 Prozent der Onlinehändler mussten bereits wegen Vertriebsbeschränkungen Mitarbeiter entlassen und knapp 6 Prozent geben an, dass die Insolvenz droht." Deshalb müssten nun die bestehenden gesetzlichen Regelungen konsequent umgesetzt werden, und vor allem sollen Bundesgerichtshof und Bundeskartellamt Grundsatzentscheidungen fällen.
Genau hier liegt das Problem: Der "Beschluss des Bundeskartellamts", wie der BVOH es nennt (aber nicht das Amt selbst), ist noch kein bindendes Urteil. Und auch die Urteile durch die deutschen Gerichte sind, das räumt auch der BVOH ein, noch nicht rechtskräftig. Deshalb stellen sich viele Hersteller möglicherweise erstmal taub, bis sie nachweislich gegen geltendes Recht verstoßen. Und wer weiß, vielleicht ist der eine oder andere Hersteller durch die öffentliche Diskussion der Boykotte erst darauf gekommen, dass er mit Verboten - zumindest noch eine Zeitlang - durchkommt. Dass es durchaus sogar im Eigeninteresse der Hersteller liegen kann, den Verkauf auf Marktplätzen zuzulassen, hat etailment kürzlich diskutiert.
Hier die Ergebnisse der Umfrage unter 503 Onlinehändlern aus dem BVOH:
