Amazon lässt lieber mal Fünfe gerade sein, als einen Kunden zu verprellen. Das wurde dem Onlinehändler nun zum Verhängnis - er hat einen Rabatt auf ein neues Buch gegeben.
Das Landgericht Wiesbaden sah es als erwiesen an, dass ein Mitarbeiter von Amazon einen wirksamen Kaufvertrag mit einem Buchkäufer abgeschlossen und dabei einen Preisnachlass gewährt hat. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hatte die Klage gegen den weltgrößten Onlinehändler eingereicht.
Amazon wurde dabei das oberste Geschäftsprinzip der Kundenfreundlichkeit zum Verhängnis – lieber freigiebig sein, als meckernde Kunden zu riskieren. Der Onlinekäufer hatte nämlich ursprünglich vor, das Buch gebraucht bei amazon.de über eine Plattform zu erwerben, auf der sowohl gewerbliche als auch private Anbieter verkaufen. Weil die Verkäuferin aber nicht bereit war, dafür eine Rechnung auszustellen, wandte sich der Käufer an den Kundenservice von Amazon, der ihm daraufhin sofort ein verlagsneues Buch zum Preis des gebrauchten Buches verkaufte.