Nach einem erneuten Bericht von NDR-Info über Datenspeicherungen bei der Kartenzahlung im Lastschriftverfahren, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband nun ein Widerspruchsrecht.

Eigentlich gibt es nichts Neues zum Thema "elektronisches Lastschriftverfahren (ELV) kontra Datenschutz" zu vermelden. Anfang Oktober wollen die Landesdatenschützer eine gemeinsame Position zu den Sperrdateien und den Einwilligungserklärungen auf den Bontexten erarbeiten, das ist bereits seit einigen Monaten bekannt.

"Es gibt keine Neuigkeiten zu dem Thema", erfährt man daher auch heute, wenn man beim Landesbeauftragten für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen nachfragt.

Der Radio-Sender NDR-Info hatte dagegen heute morgen in einem Bericht über den EC-Cash-Netzbetreiber easycash ("Der Datenkrake von Ratingen") unter anderen gemeldet "Datenschützer mehrer Bundesländer sind alarmiert" und dabei von Millionen Kontodaten gesprochen, die das Unternehmen "ohne rechtliche Grundlage speichere". Welche Datenschützer genau gemeint sind, dazu schweigt sich der Bericht allerdings aus - zuständig wäre der Landesbeauftragte für Datenschutz in NRW.

Keine Neuigkeiten, aber eine Story

Bereits im Mai dieses Jahres waren Verbraucher- und Datenschützer auf das unterschriftenbasierte Kartenverfahren und die damit verbundene Datenspeicherung aufmerksam geworden, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte in der Folge eine Klage gegen die Einwilligungserklärungen auf den Kassenzetteln der Firma Famila erhoben.

Seither gibt es Bemühungen zwischen den Datenschützern, den Zahlungsdienstleistern und dem Handelsverband HDE eine abgestimmte Lösung zu finden.

Neuigkeiten gibt es bislang nicht, da die Landesdatenschützer bis Oktober benötigen, um innerhalb des so genannten "Düsseldorfer Kreises" eine gemeinsame Haltung zur Thematik zu formulieren. Der NDR-Info-Bericht enthüllt daher im wesentlichen Fakten, die das angebliche Datenungeheuer aus Ratingen seit langem auf seiner Homepage veröffentlicht und die auch anderswo nachzulesen sind, nämlich, dass der Kartenzahlungsdienstleister - wie andere EC-Cash-Netzbetreiber auch - Millionen von Daten über Konten speichert. Das dies "ohne rechtliche Grundlage" geschieht, bleibt eine These der beiden Autoren.

vzbv hält knackige Forderung parat

Die Worte "Millionen Kontodaten" ergeben allerdings eine prima Schlagzeile, daher wird das Thema heute durch die Medienlandschaft getragen und schon zur Mittagsstunde findet sich ein Verbraucherschützer, der eine knackige Forderung zum vermeitlichen Skandal bereit hält:

"Die Einwilligung in eine weitergehende Speicherung darf Verbrauchern nicht einfach mit dem Kassenzettel untergeschoben werden. Sie müssen dem widersprechen können, ohne damit die bargeldlose Zahlung zu blockieren", verlangt Gerd Billen, vzbv-Vorstand.

Die Forderung hat eine neue Qualität, denn bislang richtete sich die Kritik der Verbraucherschützer nicht gegen das kartenbasierte Lastschriftverfahren als solches, sondern allein gegen die ihrer Meinung nach zu weitgefassten Einwilligungserklärungen.

Frank Wio, bei der easycash unter anderem für die IT-Sicherheit und Datenschutz, zuständig erklärte im Interview mit der Nachrichtenagentur dpa, dass man "gesetzlich und steuerrechtlich" zur Speicherung der Daten verpflichtet sei und im übrigen eng mit den Datenschützern zusammenarbeite. Er räumte allerdings ein, dass es bei den Datenschützern landesspezifisch unterschiedliche Auffassungen gebe.

Zur Klärung der Differenzen bemüht sich das ELV-Forum, indem mehrere EC-Netzbetreiber und der Handelsverband HDE aktiv sind, wie erwähnt, seit einigen Wochen um eine Einigung mit den Datenschützern - Neuigkeiten dazu gibt es dazu bislang nicht.