Die Wettbewerbszentrale wirft Zalando vor, irreführende Werbung einzusetzen. Die außergerichtliche Einigung ist gescheitert, jetzt geht es vor den Kadi.
Begrenzter Warenvorrat
Testkäufe hätten gezeigt, dass bei Zalando oft mehr Artikel verfügbar sind als der Händler auf der Webseite angibt. Der Verbraucher habe dadurch den Eindruck, man müsse sich mit der Bestellung beeilen. Lag die Ware im Warenkorb, habe man die Anzahl jedoch beliebig erhöhen können, lautet der Vorwurf der Wettbewerbszentrale.Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung sei gescheitert, gab die Wettbewerbszentrale nun bekannt, deshalb reicht sie jetzt Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin ein. (Az. 15 O 480/15). Die Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft achtet auf die Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb.