Der Mode-Onlinehändler Zalando hat nun beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen zentrale Teile der Berichterstattung des TV-Senders RTL über die Arbeitsbedingungen im Logistikzentrum Erfurt erwirkt.

Das Landgericht Köln hat dem Gesuch des Onlinehändlers Zalando stattgegeben und eine einstweilige Verfügung gegen Teile der negativen Berichterstattung des TV-Senders RTL über die Arbeitsbedingungen in dem Logistikzentrum Erfurt erlassen. "Mit unseren Informationen auf der Themenseite und im persönlichen Dialog mit RTL haben wir nach Ausstrahlung versucht, die unzutreffenden Punkte richtigzustellen", heißt es im Pressebereich des Mode-Onlinehändlers. "Leider ist bislang keine Richtigstellung erfolgt, weshalb wir rechtliche Schritte ergriffen haben."  Demnach darf der TV-Sender verschiedene Aussagen nicht weiter verbreiten.

Dazu zähle, dass es im Logistikzentrum Erfurt 2013 einen Todesfall gegeben habe. "Bis zum heutigen Tag hat sich kein Todesfall im Erfurter Logistikzentrum ereignet. Dies hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ebenfalls schriftlich bestätigt", heißt es von Zalando.

Zudem müsse es RTL unterlassen zu behaupten, dass der Journalistin bei Kreislaufproblemen niemand Hilfe angeboten habe. "Wir leisten selbstverständlich medizinische Unterstützung durch einen zu beiden Schichten anwesenden Betriebsarzt und unsere Ersthelfer und rufen bei Bedarf einen Rettungswagen, falls bei einem unserer Mitarbeiter gesundheitliche Beschwerden auftreten. Auch in diesem Fall war ein Ersthelfer vor Ort", so Zalando.

15 bis 20 statt 27-Kilometer-Wegstrecke

Auch Aussagen, dass Mitarbeiter Laufwege von täglich bis zu 27 Kilometern hätten, habe das Gericht einkassiert: Im Bericht seien Gehdistanzen an zwei Stellen mithilfe eines Schrittzahlmessers ermittelt. In einem Fall seien 27 km mit knapp 27.000 Schritten zurückgelegt, im zweiten Fall 20 km mit 30.000 Schritten zurückgelegt worden. "Die beiden Messungen implizieren verschiedene Schrittlängen von gut einem Meter oder rund 65 Zentimeter", argumentiert der Onlinehändler. "Diese Messungen sind nicht zuverlässig. Unsere Betriebsärzte haben in Stichproben durchschnittliche Gehweiten von 15 bis 20 km im Arbeitsbereich 'Pick' ermittelt."

Zudem sei es unwahr, dass die Personalabteilung angeordnet habe, chronisch Kranke nicht länger als sechs Monate "mitzuschleifen". An den Zalando-Standorten arbeiteten auch Kollegen mit chronischen Erkrankungen. "Es gibt keine dementsprechende Richtlinie von Unternehmensseite", verwahrt sich Zalando gegen den Vorwurf. Seit Ende vergangenen Jahres gebe es zudem ein Pilotprojekt, in dem der Händler Gehörlose beschäftige. "Wir sind ständig um die Integration von Kollegen mit verschiedenen Hintergründen bemüht", versichert der Versender.

Folgeanfrage sehr wohle beantwortet

Auch dass Zalando auf die Bitte um Stellungnahme nicht reagiert habe, darf RTL nun nicht mehr verbreiten: "Zalando hat keine offizielle Anfrage der RTL Extra Redaktion erhalten. Uns erreichte lediglich ein Fragenkatalog von Frau Lobig, ohne weitere Hinweise. Da wir uns in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit Frau Lobig befanden, haben wir uns entschieden, ihre Fragen nicht zu beantworten", heißt es. Zu einer Folgeanfrage von RTL Extra stand Zalando eigenen Angaben zufolge in telefonischem Kontakt mit der Redaktion und sei mit einem schriftlichen Statement auf die Fragen eingegangen.

"Im Interesse unseres Unternehmens und unserer Mitarbeiter ist es uns wichtig, dass der Ruf unseres Unternehmens nicht durch falsche Aussagen beschädigt wird", so der Onlinehändler. "Gleichzeitig stellen wir uns der Kritik und halten unverändert an der Umsetzung der bereits angekündigten Maßnahmen fest und arbeiten kontinuierlich gemeinsam mit unseren Mitarbeitern an weiteren Verbesserungen."

Dazu zählen demnach unter anderem die datenschutzrechtliche Überprüfung der Prozesse und Systeme, das Angebot zusätzlicher Sitzmöglichkeiten im Produktionsbereich, die noch schneller erreichbar sein sollen als die bisherigen im Pausenbereich sowie weitere Verbesserungen etwa der geltenden Pausenregelung, die Abschaffung der Belohnung für Diebstahlhinweise sowie die verstärkte Schulung der Führungskräfte.