Der Streit um Adidas und seinen Boykott von offenen Handelsplattformen wie Amazon und Ebay könnte sich zu einem grundsätzlichen Konflikt zwischen Herstellern und E-Commerce-Anbietern auswachsen: Viele Hersteller fürchten offenbar, im Internet verramscht zu werden. „Nahezu alle Markenartikler diskutieren das Thema intern“, erklärt Achim Himmelreich, Vorsitzender der Fachgruppe E-Commerce im BVDW, in der aktuellen Ausgabe von „W&V“. Die E-Commerce-Branche fürchtet bereits, dass von Ausschluss-Klauseln künftig auch andere Onlinehändler betroffen sein könnten.

Die weitere Entwicklung hängt davon ab, wie das Bundeskartellamt die selektiven Vertriebsregeln des Adidas-Konkurrenten Asics bewertet, der bestimmte Online-Händler nicht mehr beliefern will. Nachdem Adidas Ähnliches angekündigt hatte, zogen offenbar einige andere Markenartikler nach, was zu Beschwerden beim Bundeskartellamt führte. "Uns liegen verschiedene Beschwerden von Händlern vor, auch bezüglich der geplanten Änderungen bei Adidas", so Kartellamts-Sprecher Kay Weidner gegenüber „etailment". Er weist darauf hin, dass gegen Adidas – wie in Medienberichten irrtümlich behauptet – aber nicht „ermittelt“ werde. Für die Beschwerden sei übrigens nicht ausschließlich das Bundeskartellamt zuständig: "Händler, die sich durch die Vertriebsregeln ihrer Lieferanten benachteiligt fühlen, können dagegen natürlich auch vor den ordentlichen Gerichten vorgehen", so Weidner.

Relevante Rechtsgrundlage für die Bewertung ist die im Juni 2010 inkraft getretene Neufassung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen („Vertikal-GVO“) der EU, deren Auswirkungen auf den E-Commerce in begleitenden Leitlinien spezifiziert ist. Danach ist der Ausschluss reiner Online-Händler im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems unter bestimmten Umständen möglich. Auch ist es erlaubt, qualitative Kriterien, etwa an die Gestaltung einer Website, zu stellen.