eBay wurde in Frankreich mit einer Ordnungsstrafe von 1,7 Millionen Euro belegt. Das Gericht gab damit dem Makenhersteller LVMH Recht. eBay geht in Berufung.
Anhörung ohne Erfolg für eBay
Die Ordnungsstrafe bezieht sich auf eine Unterlassungsverfügung vom Juni 2008. Diese verlangt, dass eBay seine Nutzer in Frankreich daran zu hindern hat, authentische - also nicht etwa gefälschte - Parfumprodukte der Marken Christian Dior, Kenzo, Givenchy und Guerlain auf eBay zu kaufen oder zu verkaufen. Das bedeutet, dass französische Verbraucher auch rechtmäßig erworbene oder geschenkte Produkte nicht online weiterverkaufen dürfen.Bei der heutigen Anhörung sollte festgestellt werden, ob eBay dieser Unterlassungserklärung entsprochen hat. Nein, urteilte das Gericht im Sinne des Herstellers. Doch, ist hingegen das Handelsportal überzeugt, und geht in Berufung.
Filtersoftware soll Parfumverkäufe verhindern
Um der Unterlassungsverfügung zu entsprechen, hat eBay eigenen Angaben zufolge in Frankkreich moderne Filtersoftware eingesetzt, die täglich Millionen eingestellte Artikel überprüft. Tausende von Angeboten authentischer Produkte seien auf diese Weise für die französischen Nutzer unsichtbar und unzugänglich gemacht worden."Angesichts der Tatsache, dass eBay der Unterlassungsverfügung nachgekommen ist, ist die Ordnungsstrafe unverhältnismäßig", sagt Alex von Schirmeister, General Manager von eBay in Frankreich. "Sie ist in keinster Weise im Einklang mit den juristischen Erfolgen von eBay in Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Belgien und den USA."
Dünne Beweislage, findet eBay
LVMH legte nach Meinung eBays in den Gerichtsunterlagen detaillierte Informationen zu lediglich 1.341 der 200 Millionen Artikel vor, die sich täglich bei Ebay im Angebot befinden. Nach Einschätzung von eBay wurden diese Artikel von Nutzern eingestellt, die bewusst versuchten, die von eBay eingesetzten umfassenden Systeme zu umgehen."Bei insgesamt 1.091 (81 Prozent) der von LVMH vorgelegten Angebote waren die zum Verkauf stehenden Artikel vom Verkäufer nicht richtig beschrieben, enthielten eine falsche Schreibweise oder gar keine Nennung des Markennamens oder waren nur über eingestellte Bilder des Produkts identifizierbar", heißt es in der Stellungnahme des Marktplatzbetreibers.
Darf ein Hersteller Vertriebswege einschränken?
"Die heutige Entscheidung schadet den Verbrauchern, die daran gehindert werden, authentische Produkte im Internet zu kaufen und zu verkaufen", ist von Schirmeister überzeugt. "Die Unterlassungsverfügung stellt einen Missbrauch selektiver Vertriebssysteme dar. Sie wird benutzt, um einschränkende Vertriebsverträge durchzusetzen. Das ist wettbewerbsschädigend."Die Berufungsverhandlungen zu der Unterlassungsverfügung und zwei weiteren Fällen mit Bezug zu LVMH sind für Mai 2010 geplant. "Wir gehen davon aus, dass die übergeordneten Gerichte diese Entscheidung aufheben und gewährleisten werden, dass E-Commerce-Unternehmen wie eBay Käufern und Verkäufern auch künftig als Plattformen dienen, um mit authentischen Produkten zu handeln", so von Schirmeister.