Das im deutschen Handel verbreitete kartengestützte Lastschriftverfahren (ELV) wird auch im europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) bis 2016 zulässig sein. Zahlreiche Fragen sind allerdings noch offen.

Am gestrigen Dienstag einigten sich die Expertengremien von EU-Kommission, EU-Rat und Europäischem Parlament auf den Verordnungstext für die Single Euro Payments Area (SEPA). Sämtliche unbaren nationalen Zahlungsverfahren (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen) sollen demnach bis Februar 2014 durch einheitliche europäische SEPA-Verfahren ersetzt werden.

Die für Verbraucher und Unternehmen im Zuge von SEPA augenfälligste Änderung wird der Wechsel von Bankleitzahl und Kontonummer zu IBAN und BIC bei Überweisungen und Lastschriften.

Handel ist mit SEPA-Kompromiss zufrieden

Eine Ausnahmeregelung vom verbindlichen Enddatum für die nationalen Verfahren beschloss der Trilog wie erwartet zugunsten des kartengestützten Lastschriftverfahrens (ELV). Es wird bis Ende Januar 2016 zulässig sein, wenn der nationale Gesetzgeber dies will. Der deutsche Einzelhandel kann also zunächst aufatmen, da die Bundesregierung diese Verlängerungsoption aller Voraussicht nach ausschöpfen wird.

Jede dritte Kartenzahlung und rund 12,3 Prozent des gesamten Handelsumsatzes in Deutschland wurden nach Erhebungen des EHI Retail Institutes im Jahr 2010 mit dem kostengünstigen Zahlungsverfahren per Karte und Unterschrift abgewickelt. Es ist weltweit das einzige unternehmensübergreifende Kartenzahlungssystem, das ohne Bankgebühren auskommt.

"Mit dem Kompromisstext gibt es nun Planungssicherheit für alle Beteiligten. Bis 2016 müssen Alternativen für das heutige Verfahren gefunden werden", kommentiert HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth den Trilog-Beschluss, dem das EU-Parlament Mitte Januar noch zustimmen muss, was jedoch als bloße Formsache gilt.

Sepa-konformes Lastschriftverfahren für die Karte

"Aus deutscher Sicht können Handel und Dienstleister mit dem Abschluss der Trilog-Verhandlungen zufrieden sein", bilanziert auch Christoph Pfeifer, Geschäftsführer der easycash im Gespräch mit derhandel.de. "Es gilt nun für die Zeit nach 2016 einen SEPA-konformen ELV-Ersatz zu entwickeln."

Dies sei nach dem vorliegenden Verordnungstext weniger eine technische als vielmehr eine kommerzielle Herausforderung, da insbesondere die Gebührenstrukturen mit den Banken geklärt werden müssten, so Pfeifer. Die easycash ist mit jährlich rund 1,1 Milliarden Transaktionen einer der größten Abwickler von Girocardzahlungen in Deutschland.

Pfeifer ist zuversichtlich, dass bis 2016 eine sinnvolle Lösung mit der Kreditwirtschaft gefunden wird. Nicht zuletzt auch weil die europäischen und nationalen Kartellbehörden ein Augenmerk auf einen fairen Wettbewerb bei den Kartenzahlungsverfahren legen.

Der ursprüngliche SEPA-Verordnungstext beschrieb technische Anforderungen insbesondere Hinsichtlich der Mandatierung und Wertstellung der künftigen europäischen Lastschrift, mit der das ELV-Verfahren undurchführbar geworden wäre.

"Mit dem gefundenen Kompromiss ist nun zumindest ein wichtiger Schritt getan, um das Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift im neuen europäischen Rahmen weiter betreiben zu können", sagt Ulrich Binnebößel, Zahlungsverkehrsexperte im HDE und Sprecher des ELV-Forums in dem sich Dienstleister und Händler organisiert haben, um ein SEPA-konformes Lastschriftverfahren zu entwickeln.