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Arbeitskämpfe können künftig lustig werden. Denn Flashmob-Aktionen sind verfassungsgemäß. Das haben die Karlsruher Richter entschieden. Für die Arbeitgeber ist das Urteil keine Freude.
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So genannte Flashmobs sind bei einem Streik nicht generell unzulässig, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Der Handelsverband HDE will gegen das Urteil vorgehen und Beschwerde einlegen.