Wer hierzulande Handel betreibt, wird künftig verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards bei der Beschaffung sicherzustellen. Dies betrifft Unternehmen mit Sitz in Deutschland ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern. Wie sie sich schon jetzt darauf vorbereiten können, die geplanten gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen, erklärt ein Gastbeitrag der Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.
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