
Apotheke oder Drogerie-Ecke? Gericht prüft dm-med
Die Wettbewerbszentrale will dm vor dem Landgericht Karlsruhe den Online-Verkauf rezeptfreier, aber apothekenpflichtiger Arzneimittel verbieten lassen, berichtet Tagesspiegel.de. Die Kammer prüft, ob dm-med eine mit dm kooperierende Apotheke ist oder bloß eine verbotene Apothekenecke im Drogeriemarkt. Die Drogeriekette verweist auf getrennte Warenkörbe und Rechnungen – und wirbt zugleich bundesweit für den gemeinsamen Einkauf in einem Bestellvorgang. Das Urteil soll am 9. Dezember fallen, ein Gang bis zum BGH gilt als wahrscheinlich.










