
Gericht stoppt rückwirkende GPSR-Pflichten
Die GPSR-Informationspflichten gelten nicht rückwirkend für Altprodukte, entschied das Landgericht Berlin II, meldet Haendlerbund.de. Ein Wettbewerber habe von einem Ebay-Händler verlangt, ein vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebrachtes Angebot wegen fehlender Herstellerangaben zu entfernen. Das Gericht habe den Antrag abgewiesen: Laut Art. 51 der Verordnung dürfe vor dem Stichtag rechtmäßig verkaufte Ware weiter angeboten werden. Auch das alte ProdSG habe Herstellerangaben nur auf Produkt oder Verpackung verlangt, nicht im Online-Angebot.

















































