Mehr als jeder zweite Online-Händler ist in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal abgemahnt worden – so ein Ergebnis der Studie „Abmahnungen im Online-Handel” von Trusted Shops. Die finanziellen Folgen für Shop-Betreiber können verheerend sein.


Erst im Sommer beklagte der Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) den zunehmenden Abmahnmissbrauch. Laut der aktuellen Trusted Shop-Studie ist die Quote der Abmahnopfer in den vergangenen zwei Jahren jeweils um durchschnittlich 4 Prozent gestiegen.

Im Schnitt werden laut Trusted Shop pro Abmahnung 1.300 Euro fällig – theoretisch: Bei den Befragten der diesjährigen Umfrage summierten sich die geforderten Kosten allerdings auf durchschnittlich 4.700 Euro. Grund: Eliche Umfrageteilnehmer sind zum wiederholten Male betroffen und mussten zusätzlich Vertragsstrafen zahlen. Die im Wiederholungsfall fälligen Vertragsstrafen fallen deutlich höher aus und summieren sich auf bis zu 9.000 Euro. Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass 51 Prozent der diesjährigen Befragten die gegenwärtige Abmahnpraxis als akut existenzgefährdend einstufen.

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Was man nicht übersehen darf: Oftmals ist der Händler angesichts eigener Schludrigkeit und Nachlässigkeit für die Abmahnung verantwortlich. Unmut herrscht denn auch weniger gegen Abmahnungen an sich.
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Im Fokus stehen vielmehr bestimmte Abmahnvereine: „Die gängige Praxis einiger Abmahnvereine dient weniger dem fairen Wettbewerb als vielmehr wirtschaftlichen Eigeninteressen“, so Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops. „Den abgemahnten Online-Händlern fehlt meist jeglicher Vorsatz. Es werden bewusst einfachste Fehler abgemahnt, die für den Wettbewerb nicht relevant sind, aber im Tagesgeschäft immer wieder passieren können. Es geht ganz klar darum, mit Vertragsstrafen bei künftigen Verstößen Geld zu verdienen.“ Zwar mahnen Mitbewerber laut Trusted-Shop Abmahnstudie insgesamt am häufigsten ab (in 51 Prozent der Fälle), aber sämtliche nachfolgende Plätze im „Abmahn-Ranking“ belegen Abmahnvereine. Ein einzelner Verein hat 22 Prozent aller Abmahnungen ausgesprochen, was innerhalb der Vereine sogar 59 Prozent entspricht.

Achillesferse „Widerrufsrecht“

Ein Blick auf die häufigsten Abmahngründe zeigt, dass das Widerrufsrecht bei vielen Onlinehändlern eine offene Flanke darstellt: Fast ein Viertel (23 Prozent) aller Abmahnungen hatten Verstöße gegen das Widerrufsrecht zum Anlass – ein Plus von 6 Prozent im Vergleich zu den Trusted-Shops-Ergebnissen des Vorjahres. Dabei sind es meist Details, die beanstandet werden: Vielfach sind die Widerrufsbelehrungen unvollständig oder veraltet, eine Telefonnummer fehlt oder ist nur kostenpflichtig erreichbar, ein Muster-Widerrufsformular ist nicht vorhanden oder fehlerhaft.

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„Dies zeigt, dass die Komplexität der Vorschriften im Online-Handel trotz Musterformulierungen des Gesetzgebers immer noch zu hoch ist. Es ist angebracht, insbesondere die zahlreichen Informationspflichten auf den Prüfstand zu stellen“, so Föhlisch weiter. Die Studie hat auch eine frohe Botschaft: In 76 Prozent aller Fälle war ein Widerspruch erfolgreich und führte beispielsweise zu einer Änderung der Unterlassungserklärung, Kostenreduzierung oder die Abmahnung wurde zurückgezogen.

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